- Für welchen Zeitraum gibt es Heizkostenhilfe?
- Wann greift die Härtefallregelung?
- Wie kann ich meinen Anspruch auf Hilfe berechnen?
- Wer kann die Heizkostenhilfe beantragen?
- Wo kann ich den Antrag stellen?
Für welchen Zeitraum gibt es Heizkostenhilfe?
Die Heizkostenhilfe kann ab sofort rückwirkend für das vergangene Jahr beantragt werden. Dafür können Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 eingereicht werden. Entscheidend ist dabei das Lieferdatum und nicht das Rechnungsdatum. Für 2023 sind dagegen keine Hilfen vorgesehen.
Der Härtefallfonds wurde für Privathaushalte eingerichtet, die nicht von der Preisbremse für Gas und Fernwärme profitieren, sondern einen nicht leitungsgebundenen Energieträger nutzen. Dazu gehören etwa Heizöl, Kohle, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel sowie Kohle und Koks. Der Bund stellt für Härtefälle insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
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Wann greift die Härtefallregelung?
Wer Anspruch auf Hilfe hat, hängt von der Höhe der Mehrausgaben der Haushalte durch die Energiekrise ab. Nur wenn sich die Heizkosten im Vergleich zu 2021 mindestens verdoppelt haben, gibt es Unterstützung. 80 Prozent der Mehrkosten werden erstattet. Pro Haushalt gibt es maximal 2.000 Euro. Wenn die Mehrausgaben unter 100 Euro liegen, wird keine Hilfe gezahlt.
Aufgrund dieser Bedingung geht der Eigentümerverband Haus und Grund Rheinland-Pfalz davon aus, dass sich die Zahl "der Härtefälle" in Grenzen halten wird.
Wie kann ich meinen Anspruch auf Hilfe berechnen?
Grundlage für die Berechnung der Mehrkosten für das Heizen ist ein festgelegter Referenzpreis für den jeweiligen Energieträger. Es geht nicht um den Preis, den ein Haushalt 2021 tatsächlich etwa für Heizöl oder Pellets gezahlt hat. Folgende Referenzpreise sind für 2021 festgelegt worden:
- Heizöl: 71 Cent pro Liter
- Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
- Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
- Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
- Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
Eine Beispielrechnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Hat ein Haushalt im vergangenen Jahr 3.000 Liter Heizöl für 1,60 Euro pro Liter gekauft, dann haben sich die Kosten bei einem Referenzpreis von 0,71 Euro pro Liter mehr als verdoppelt. Dem Haushalt werden 432 Euro erstattet. Hat ein Haushalt dagegen 1,30 Euro pro Liter Heizöl gezahlt, gibt es keine Hilfe. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat einen Online-Rechner auf der Internetseite, mit dem sich der persönliche Anspruch ermitteln lässt.
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Wer kann die Heizkostenhilfe beantragen?
Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien können die Erstattung stark gestiegener Heizkosten selbst beantragen. Wer dagegen zur Miete wohnt, muss sich an seine Vermieterin oder den Vermieter wenden, damit diese die Erstattung beantragen und an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Nach Schätzungen des Sozialministeriums heizen in Rheinland-Pfalz etwa 500.000 Haushalte mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Holzpellets oder ähnlichen Energieträgern.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Die Heizkostenhilfe kann über ein Online-Portal des Landes beantragt werden, das unter heizkostenhilfe.rlp.de zu finden ist. Das Portal wird an diesem Montag (8. Mai 2023) freigeschaltet. Für die Bearbeitung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Anträge können voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.