Konkret hätte das Land Rheinland-Pfalz aus einem Sondertopf des Bundes etwa 6,3 Millionen Euro für den Hochwasserschutz erhalten können. Jedoch geht aus einem Bericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der dem SWR vorliegt, hervor, dass Rheinland-Pfalz nur rund 4,7 Millionen Euro abgerufen hat. Rund ein Viertel der möglichen Fördermittel bleibt also liegen.
Wie sind die Zuständigkeiten für Hochwasserschutz geregelt?
Warum das so ist, darüber gibt es keine offiziellen Aussagen. Beim Hochwasserschutz geht es um lokale Projekte, also Maßnahmen, die nicht großflächig, sondern vor Ort in den Gemeinden umgesetzt werden. Involviert in die Projekte sind allerdings Land, Städte und Gemeinden. Es bedarf also klarer Zuständigkeiten sowie eines Gesamtüberblicks über die Frage, wie viel Geld wo genau zur Verfügung steht.
Baden-Württemberg ruft komplette Fördermittel ab
Die Fördermittel sind Teil eines Sondertopfes des Bundes für den Hochwasserschutz in Höhe von 100 Millionen Euro. Die Länder haben die Möglichkeit, daraus Geld abzurufen, wenn der Haupttopf für Hochwasserschutzprojekte bereits ausgeschöpft ist. Der enthält eine mehr als doppelt so hohe Summe, an der sich auch die EU beteiligt. Baden-Württemberg hat seine Mittel aus dem Sondertopf für Hochwasserprojekte im vergangenen Jahr übrigens komplett abgerufen: 17 Millionen Euro vom Bund.
Finanzierung von Hochwasserschutz soll einfacher werden
Der Hochwasserschutz und seine Finanzierung sind am Donnerstag und Freitag auch eines der wichtigsten Themen bei der Umweltministerkonferenz im pfälzischen Bad Dürkheim. Dort beraten die Ministerinnen und Minister an den zwei Tagen unter anderem, wie Kommunen leichter an Fördermittel für Schutzmaßnahmen kommen.