Verkleiden an Fastnacht? Ja klar! Doch mit einigen Kostümen landet ihr nicht im bunten Treiben, sondern bei der Polizei. Mit diesen Tipps vermeidet ihr unangenehme Kostümfallen.
Der wichtigste Begriff im Zusammenhang mit verbotenen Kostümen ist die sogenannte Amtsanmaßung. Dahinter verbirgt sich das Verbot, sich als Amtsträger zu verkleiden, zum Beispiel mit einem Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsdienstkostüm. Das kann bei einem Verstoß auch ziemlich teuer werden. "Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es im Strafgesetzbuch.
Lasst irgendwelche komischen Verkleidungen, die auf martialische Verkleidungen hin schließen lassen.
Besser nicht: Als Polizist verkleiden und täuschend echte Waffe tragen
Eine weitere teure "Kostümfalle" ist das Tragen von einer täuschend echt aussehenden Waffe. Eine sogenannte Anscheinswaffe kann dabei nicht nur eine Pistole oder ein Gewehr sein, sondern auch ein (Piraten-)Schwert oder ein Messer. Wer so etwas in der Öffentlichkeit sichtbar mit sich führt, verstößt gegen das Waffengesetz. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Davon ausgenommen sind Gegenstände, die "deutlich als Spielzeug" erkennbar sind, heißt es im Deutschen Waffengesetz.
Fastnachter bittet um mehr Sensibilität aufgrund der Sicherheitslage
Kein Verbot, aber eine ernste Bitte hat der Präsident des Festausschusses des Aachener Karnevals geäußert. Der dortige Umzug zählt zu den größten in Deutschland. Im ARD-Morgenmagazin appellierte Frank Pömpeler: "Lasst irgendwelche komischen Verkleidungen, die auf martialische Verkleidungen hin schließen lassen." Mit Blick auf die Sicherheitslage bat er bei Kostümen um etwas mehr Sensibilität: "Die Menschen achten da darauf und haben dann vielleicht auch nicht das Wohlgefühl", so Pömpeler zu Accessoires wie Spielzeugpistolen.
Die 11 Meenzer Kinderrechte
Die Grundrechte sollen Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen in der närrischen Jahreszeit schützen. Geschrieben haben sie Jugendliche der Mainzer Klepper-Garde.
Manche Kostüme sind nicht verboten, können aber verletzen
Ein Hinweis noch zum Abschluss: Es gibt auch Kostüme, die nicht verboten sind, aber dennoch Menschen verletzen können, weil sie Stereotype transportieren. Dazu gehören unter anderem das "Blackfacing", um sich als Schwarz zu "verkleiden". Auch eine Kostümierung beispielsweise als amerikanischer Ureinwohner ist inzwischen umstritten, da diese Kulturen im Laufe ihrer Geschichte sehr viel Rassismus und Unterdrückung erfahren haben.