Michael Frisch, ehemaliger AfD-Fraktionschef im Landtag von RLP

Keine zusätzlichen Gelder

Ex-AfD-Abgeordnete dürfen keine Gruppe im Landtag von RLP bilden

Stand

Drei ehemalige AfD-Fraktionsmitglieder dürfen im Landtag keine Gruppe bilden und bekommen auch kein zusätzliches Geld. Das hat der Ältestenrat entschieden.

Die früheren AfD-Fraktionsmitglieder Michael Frisch, Martin Louis Schmitt und Matthias Joa dürfen sich im rheinland-pfälzischen Landtag nicht als sogenannte parlamentarische Gruppe zusammenschließen. Der Ältestenrat hat einen entsprechenden Antrag der drei Parlamentarier abgelehnt. Eine Anerkennung als Gruppe hätte den drei fraktionslosen Abgeordneten auch finanzielle Vorteile gebracht.

Landtagspräsident Hendrik Hering sagte, die Geschäftsordnung des Landtags spreche dagegen. Weil Frisch und Schmitt noch in der AfD seien, würden sonst politische Einflussmöglichkeiten der Partei zu Unrecht vergrößert. Die Entscheidung im Ältestenrat sei einstimmig gefallen. Nun werde der Landtag in seiner kommenden Sitzung in der nächsten Woche über diesen Vorschlag des Ältestenrates entscheiden.

Frisch und Schmidt sind noch AfD-Mitglieder

Michael Frisch hatte nach seiner Abwahl als Fraktionschef die Fraktion verlassen und auch seinen Austritt aus der AfD angekündigt. Ebenso wie Schmidt ist er aber noch Mitglied. Matthias Joa war bereits im September 2021 aus der Partei ausgetreten.

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Die Geschäftsordnung des rheinland-pfälzischen Landtages enthält laut Hering keine Regelungen zur Anerkennung parlamentarischen Gruppen oder zu deren Rechten. Es gibt demnach lediglich die Vorgabe, dass der Landtag auf Vorschlag des Ältestenrates über Art und Umfang von Leistungen an Zusammenschlüsse fraktionsloser Abgeordneter entscheidet.

Ex-AfD-Abgeordnete wollten Gruppe "Drei Farben" gründen

Der wissenschaftliche Dienst des Landtages habe nach dem Antrag von Frisch auf Bildung einer Gruppe namens "Drei Farben" geprüft, inwiefern ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine Anerkennung als Gruppe bestehe. 

Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sehe vor, dass es sich um ein "politisch homogenes Abgeordnetenbündnis" mit Abgeordneten derselben Partei handeln und dass der Zusammenschluss eine gewisse Größe haben müsse. Die Homogenität sei in dem konkreten Fall nicht gegeben, so Hering. Frisch und Schmitt seien noch AfD-Mitglieder, Joa nicht mehr. Auch sei der Zusammenschluss nicht groß genug, um einen oder mehrere Sitze in einem Fachausschuss zu bekommen. Der Zusammenschluss habe also keine eigenen parlamentarischen Aufgaben, entsprechend seien keine zusätzlichen Geld- oder Sachleistungen zu gewähren. 

Frisch schließt rechtliche Prüfung nicht aus

Michael Frisch, der bis November noch Vorsitzender der AfD-Fraktion war, nannte die Entscheidung des Ältestenrates enttäuschend - auch vor dem Hintergrund, dass die Praxis des Bundestages und die in anderen Bundesländern eine andere sei. Die Entscheidung werde nun sorgfältig analysiert. "Eine rechtliche Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof" schließe man zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus, teilte Frisch mit. 

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