Entscheidung des Bundesschiedsgerichts

Ex-Landeschef Frisch behält vorerst seine AfD-Mitgliedsrechte

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Dirk Rodenkirch
Dirk Rodenkirch

Die rheinland-pfälzische AfD ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, dem ehemaligen Landes- und Fraktionschef Michael Frisch seine Rechte als Parteimitglied zu entziehen. Das teilte der Landtagsabgeordnete mit.

Die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hatte Frisch im November als Vorsitzenden abgewählt. Daraufhin trat der 66-Jährige aus der Fraktion aus und erklärte, sein Landtagsmandat behalten zu wollen. Seitdem versucht die Landes-AfD um den Vorsitzenden Jan Bollinger, Frisch aus der Partei auszuschließen und ihm bis dahin schon vorab die Mitgliedsrechte zu entziehen. Den Entzug der Mitgliedsrechte bestätigte das Landesschiedsgericht der Partei Ende November per einstweiliger Anordnung.

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Frisch: Bin wieder im Besitz meiner Mitgliedsrechte

Laut Frisch hat das Bundesschiedsgericht der AfD diese Anordnung des Landesschiedsgerichtes nun als rechtswidrig kassiert und aufgehoben. Damit dürfe er seine Mitgliedsrechte wieder voll ausüben - und zwar mit sofortiger Wirkung. In einer Mitteilung zeigte sich Frisch erfreut über den Beschluss des Bundesschiedsgerichts. "Die Richter sind meinem Antrag gefolgt und haben mehr als deutlich gemacht, dass die Entscheidung des Landesschiedsgerichts schwerwiegende Mängel aufweist und daher in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben kann."

Dem weiteren Fortgang meines Parteiausschlussverfahrens sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen.

Ex-Landeschef sieht keinen Grund für seinen Ausschluss aus der AfD

Frisch, der Kreisvorsitzender der AfD in Trier ist, sieht weiterhin keinen Grund für seinen Ausschluss aus der Partei. "Dem weiteren Fortgang meines Parteiausschlussverfahrens sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen", heißt es in der Mitteilung. Dass er - die aus seiner Sicht problematischen - Entwicklungen in der Landespartei und die Parteispitze kritisiert habe, sei nicht parteischädigend. Solche Kritik könne daher kein Grund für einen Parteiausschluss sein. Das gelte auch für seinen Austritt aus der Fraktion.

Auch der Kreisvorstand Trier gewinnt durch die Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes laut Frisch seine Handlungsfähigkeit zurück.

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