Neues Gesetz, hohe Kosten

Absage von Fastnachtsumzügen in RLP - Opposition verlangt Lösungen

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Im Sommer 2022 waren es zahlreiche Weinfeste, nun - vor der heißen Phase der Straßenfastnacht - sagen immer mehr Kommunen ihre Umzüge ab. Grund: Hohe Kosten durch gesetzliche Vorgaben.

Kaum ein Tag vergeht zu Beginn dieses Jahres, ohne dass eine Kommune in Rheinland-Pfalz ihren Fastnachtsumzug absagt. Viele können die gestiegenen Kosten für die Sicherheitsauflagen nicht mehr stemmen. Die Opposition im Landtag verlangt nun Lösungen.

Kritik von CDU und Freien Wählern

CDU und Freie Wähler im Landtag sorgen sich um Brauchtum und Tradition und verlangen Änderungen am Sicherheitsgesetz oder zumindest Hilfen für die betroffenen Vereine und Veranstalter. Uneinlösbare Anforderungen an Sicherheitskonzepte würden mittlerweile den Fortbestand des Brauchtums im Land bedrohen, kritisierte der Vorsitzende der Freien Wähler, Joachim Streit.

Die CDU will das Thema im Innenausschuss zur Sprache bringen. Die Kosten seien mittlerweile in vielen Fällen weder für Kommunen, noch für die betroffenen Vereine tragbar, sagte der sicherheitspolitische Sprecher der Fraktion und Ausschussvorsitzende, Dirk Herber.

Innenminister verteidigt Sicherheitskonzept

Die Landesregierung dagegen verweist auf Vorfälle wie die Amokfahrt in Hessen am Rosenmontag 2020 und verteidigt die Regelungen. Auch die Besucher kleinerer Veranstaltungen müssten geschützt werden, so Innenminister Michael Ebling (SPD).

Es sei nötig, für sichere Rahmenbedingungen zu sorgen, sagte Ebling im Gespräch mit dem SWR. "Alles andere wäre grob fahrlässig".

Viele Fastnachtsumzüge bereits abgesagt

Etliche Kommunen haben ihre diesjährigen Umzüge bereits abgesagt, so etwa Frankenthal, Bellheim, Grünstadt, Bad Dürkheim und Weisenheim am Sand. Auch der gemeinsame Umzug der Städte Ludwigshafen und Mannheim, der turnusmäßig in Mannheim stattfinden sollte, fällt aus.

Worum geht es im neuen Gesetz zu Veranstaltungen?

Im April 2021 ist in Rheinland-Pfalz eine Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Kraft getreten. Paragraph 26 regelt, was Veranstalter und Behörden bei größeren Festivitäten unter freiem Himmel beachten müssen, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Dabei geht es beispielsweise um die Anschaffung von Absperrgittern, um mehr Sicherheitspersonal oder Konzepte für die Verkehrssicherheit.

Örtliche Behörden zuständig bei kleineren Festen

Das Landesgesetz unterscheidet dabei zwischen kleineren Festen und Großveranstaltungen - wie etwa Rock am Ring oder dem Mainzer Rosenmontagszug. Für sie ist zwingend ein Sicherheitskonzept vorgeschrieben. Bei kleineren Festen liegt das im Ermessen der örtlichen Behörden, also der Stadtverwaltungen. Ab einer voraussichtlichen Besucherzahl von mehr als 5.000 Personen täglich muss die Veranstaltung den Behörden angezeigt werden.

Auflagen bundesweit immer weiter verschärft

Die Auflagen für Großveranstaltungen waren bundesweit in den zurückliegenden Jahren immer weiter verschärft worden. Ausschlaggebend war dabei ursprünglich die Aufarbeitung der Duisburger Loveparade-Katastrophe von 2010, wo im Gedränge 21 Besucher ums Leben kamen und Hunderte schwer verletzt wurden. Auf weitere gravierende Vorfälle, wie den Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, reagierten die Verantwortlichen mit mehr Polizei, privatem Sicherheitspersonal und Absperrungen.

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SWR