Etwa 70 Häftlinge sind es in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr, die wegen Weihnachten zumindest etwas früher aus der Haft entlassen werden. Wie das rheinland-pfälzische Justizministerium mitteilte, hat die "Weihnachtsamnestie" etwas mit den verkürzten Öffnungszeiten und den Terminvergaben der Behörden an den Feiertagen zu tun. Die vorgezogenen Entlassungen sollen es den Straftäterinnen und Straftätern erleichtern, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, da sie sich dann vor Weihnachten um Termine zur Job- oder Wohnungssuche und Behördengänge kümmern können.
Weihnachtsamnestie für Häftlinge in RLP noch bis Anfang Januar
Noch bis Anfang Januar können Häftlinge nach Angaben des Ministeriums früher aus den Justizvollzugsanstalten des Landes entlassen werden. Insgesamt waren in Rheinland-Pfalz Anfang Dezember etwa 2.990 Menschen inhaftiert. 2024 kamen anlässlich des Weihnachtsfestes 77 Personen früher auf freien Fuß, im Jahr davor waren es etwa 90.
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Nicht alle Straftäter können früher aus der Haft entlassen werden
Der "Gnadenerweis" der Haftverkürzung ist jedoch nicht für alle Häftlinge möglich, sondern nur für diejenigen, deren Haft ohnehin in der Zeit um den Jahreswechsel geendet hätte. Wie das Ministerium mitteilte, ist eine frühere Entlassung ausgeschlossen, wenn die Täterin oder der Täter wegen Sexualdelikten, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte verurteilt wurde.