Viele Menschen niesen und husten wieder. Auch viele Kinder sind derzeit krank zu Hause und können nicht in die Kita oder in die Schule. Viele berufstätige Eltern fragen sich: Unter welchen Voraussetzungen darf ich der Arbeit fernbleiben, wenn mein Kind krank ist? Und: Wie viele Tage habe ich Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld? SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich hat mit Finanzexperte Saidi Sulilatu vom Geld-Ratgeber "Finanztip" gesprochen.
SWR Aktuell: Wer hat überhaupt Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Saidi Sulilatu: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen zu Hause bleiben, wenn ihr Kind krank ist. Allerdings ist nicht klar, dass der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen muss. Normalerweise wären das bis zu fünf Arbeitstage, die der Arbeitgeber weiterzahlen muss. Aber das ist in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen ausgeschlossen. Dann kommt das Kinderkrankengeld zum Tragen. Dazu muss ich allerdings gesetzlich krankenversichert sein und darf vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung bekommen. Dann kann ich das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen.
SWR Aktuell: Wie gehe ich konkret vor, wenn mein Kind krank im Bett liegt und ich das Kinderkrankengeld beantragen will?
Saidi Sulilatu: Ich muss mit meinem Kind zum Arzt. Dann bekomme ich einen sogenannten Kinderkrankenschein. Den muss ich sowohl bei der Krankenkasse als auch beim Arbeitgeber einreichen. Das ist etwas aufwendig. Und natürlich darf ich nicht vergessen, mich vorher bei meinem Arbeitgeber zu melden, dass ich nicht arbeiten kann.
SWR Aktuell: Bei den Kinderkrankentagen gibt es ja ab dem kommenden Jahr eine Änderung. Wie viele stehen mir da pro Kind noch zu?
Saidi Sulilatu: Während Corona sind die Kinderkrankentage von zehn auf dreißig Tage pro Kind und Elternteil erhöht worden. Jetzt wird es wieder heruntergefahren auf immerhin noch 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil.
SWR Aktuell: Was kann ich machen, wenn Ende des Jahres alle meine Kinderkrankentage aufgebraucht sind, mein Kind aber trotzdem krank ist und betreut werden muss?
Saidi Sulilatu: Die Kinderkrankentage können von Mama auf Papa wechselseitig übertragen werden. Beispiel: Wenn die Tage von Mama aufgebraucht sind, dann kann Papa seine Kinderkrankheitstage auf Mama übertragen, sofern Mamas Arbeitgeber damit einverstanden ist. Alternativ bleibt dann noch, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, entweder Urlaubstage zu nehmen, im Homeoffice zu bleiben oder die Stunden nachzuarbeiten.
SWR Aktuell: Was muss ich in Bezug auf das Kinderkrankengeld bei meiner Steuererklärung beachten?
Saidi Sulilatu: Vielen ist nicht bewusst, dass es sich beim Kinderkrankengeld um eine ganz normale Lohnersatzleistung handelt - wie beim normalen Krankengeld, oder wenn ich Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bekomme. Grundsätzlich ist das Kinderkrankengeld steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, es steigert den Steuersatz auf mein sonstiges Einkommen. Damit verpflichtet es mich, wenn ich pro Jahr insgesamt mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bekommen habe, für das betroffenen Jahr eine Steuererklärung zu machen. Das bedeutet, dass ich bei der Steuer als normaler Arbeitnehmer weniger Geld herausbekomme oder im Extremfall, Stichwort Steuerklasse 3, sogar etwas nachzahlen muss.