In der EU sind bereits Heuschrecke und Mehlwurm als Lebensmittel zugelassen. Jetzt kommt die Hausgrille dazu. Gefroren, getrocknet oder als Pulver. Wichtig dabei: Ein Warnhinweis für Allergiker. Denn, erklärt Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in SWR Aktuell: "Insekten enthalten Stoffe, die auch bei Krebstieren, Weichtieren und Hausstaubmilben vorkommen." Deshalb müsse es auf dem Etikett angegeben werden, wenn Insekten enthalten sind. "Im Fall des jetzt zugelassenen Pulvers lautet dann die Bezeichnung: Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta Domesticus (Hausgrille)." Auch über die bekannten allergischen Reaktionen müsse in der Beschreibung informiert werden, sagte Sabine Holzäpfel im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Sebastian Felser.