Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Einsatz einer neuen Datenanalyse-Software durch die Polizei in Hamburg und Hessen einschränkt. Bijan Moini, Leiter des Legal Teams und Syndikus der GFF: "Wir sind sehr zufrieden, weil das Urteil die Eingriffsschwellen für den Einsatz von Datamining, also automatisierter Datenauswertung anhebt, und das wird ganz konkret viele Menschen vor falschen Verdächtigungen schützen." Moini hält das Urteil auch für bedeutsam mit Blick auf die Zukunft, weil "die Automatisierung der Polizeiarbeit gerade erst begonnen hat und das Gericht viele Maßgaben formuliert hat für künftige Software-Einsätze." Die Gefahr solcher Programme liegt für die Gesellschaft für Freiheitsrechte darin, dass möglicherweise viele Daten von Menschen erfasst werden, "die überhaupt keinen Anlass dazu gegeben haben, überwacht oder analysiert zu werden". Diese könnten dann durch die automatische Datenverarbeitung fälschlicherweise als gefährlich markiert werden. Warum Moini nicht grundsätzlich gegen den Einsatz von Software zur Bekämpfung von Straftaten ist, erklärt er im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Florian Rudolph.