Bundesverfassungsgericht verhandelt über Notenschutz von Legasthenikern

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Autor/in
Scherle, Tanja

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt heute über den sogenannten Notenschutz in der Schule. Dabei werden Rechtschreibfehler in Klausuren nicht gezählt, wenn Menschen mit diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Schwäche diesen Notenschutz beantragen. Allerdings wird das im Zeugnis vermerkt. Tanja Scherle ist Vorsitzende des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie und hält diese Regel so für diskriminierend. Sie schränke die Kinder ein: „Dieser Entscheidung müssen sie sich stellen und wenn sie sich dabei gegen den Schutz stellen, dann können sie ihr wahres Leistungsvermögen nicht zeigen.“ Es gebe mittlerweile genügend Hilfsmittel, mit denen eine Lese- und Rechtschreibschwäche später im Beruf ausgeglichen werden könne, sagte Scherle. Für die Arbeitgeber entstünden dadurch keine Nachteile.

Warum der Notenschutz in seiner jetzigen Form die Kinder belastet und wie man trotz Lese-Rechtschreib-Schwäche gute Chancen im Berufsleben hat, das bespricht SWR Aktuell-Moderator Jonathan Hadem mit Tanja Scherle.

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Scherle, Tanja