Mit dem Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" will die Bundesregierung mit insgesamt einer halben Milliarde Euro mehr Lademöglichkeiten fördern. Bereits am ersten Tag der Antragstellung waren die für 2023 geplanten 300 Millionen ausgeschöpft. Die restlichen 200 Millionen sollen 2024 zur Verfügung stehen. Wer davon profitiert, klären wir unten.
- Wie funktioniert die Förderung?
- Warum war die Förderung so schnell ausgeschöpft?
- Wann kann die Förderung wieder beantragt werden?
- Was sagen Verbraucherschützer zur Förderung?
- Gibt es die Förderung auch für Solaranlage, Speicher oder Ladestation einzeln?
- Können auch Mieterinnen und Mieter oder Eigentümer in Mehrfamilienhäusern die Förderung bekommen?
- Welche Bedingungen gelten für die Antragstellung?
- Kann das Programm auch kombiniert werden, zum Beispiel mit einem geförderten KfW-Kredit für eine Photovoltaikanlage?
Meinung: Es braucht mehr Zuschüsse für Ladestationen
Dass die Förderung aber so schnell ausgeschöpft ist, ist ein Problem, so SWR-Wirtschaftsredakteurin Katha Jansen in ihrem Meinungsbeitrag. Vor allem verfehle die Förderung große Teile der Bevölkerung. Es dürften nicht nur besserverdienende Hausbesitzer profitieren, sondern es brauche zum Beispiel auch Fördermöglichkeiten für E-Ladestationen an Mehrfamilienhäusern, oder für Haushalte, die sich eine Ladestation sonst nicht leisten könnten, so Jansen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die KfW-Förderung zielt auf den Neubau eines kompletten Systems ab: die Solaranlage auf dem Dach, ein Solarstromspeicher und die Ladestation für das Elektroauto. Rechnet man die maximalen Teilförderungen zusammen, sind pro Antrag insgesamt maximal 10.200 Euro möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach der Leistung der Solaranlage oder der Kapazität des Batteriespeichers.
Die Förderung kann dabei für Hauseigentümer durchaus interessant sein, rechnet die Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) vor. Bei 32.000 Euro Kosten für Anlage und Montage könnten in einer Beispielrechnung 8.000 Euro gefördert werden, also ein Viertel der Gesamtkosten.
Warum war die Förderung so schnell ausgeschöpft?
Schon am ersten Tag des Förderprogramms gab es einen Ansturm auf die staatliche Förderbank KfW. Dabei galt das sogenannte "Windhundprinzip": Anträge wurden solange angenommen, solange Geld im Topf war. Der KfW zufolge wurden insgesamt rund 33.000 Anträge bewilligt. Die vom Bundesverkehrsministerium bislang gewährten 300 Millionen Euro für dieses Jahr seien damit ausgeschöpft, teilte die KfW in der Nacht zum Mittwoch mit. Anträge können vorerst nicht mehr gestellt werden. Die hohe Nachfrage führte am Dienstag zeitweise zur Überlastung des KfW-Kundenportals.
Wann kann die Förderung wieder beantragt werden?
Von den insgesamt 500 Millionen Euro Förderung sind weitere 200 Millionen Euro für 2024 vorgesehen. Sobald diese zur Verfügung stehen, will die KfW in ihrem Newsletter darüber informieren. Auch dann lohnt es sich, schnell zu sein: Auch dann gilt voraussichtlich wieder das "Windhundprinzip": Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Was sagen Verbraucherschützer zur Förderung?
An der Förderung gibt es aber auch jede Menge Kritik. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert vor allem, dass ausschließlich im Haus wohnende Eigentümer gefördert werden. Verbraucherschützer Matthias Bauer fordert: "Es müsste ermöglicht werden, dass auch Mieterinnen und Menschen, die in größeren Wohneinheiten wohnen, ebenfalls an so einem Modell teilhaben können." Auch sei das Fördervolumen insgesamt zu gering, sagte Verbraucherschützer Bauer schon vor der Verfügbarkeit der Zuschüsse voraus.
Der Automobilclub AvD kritisiert, dass die Hürden für die Förderung zu hoch seien. Andere bemängeln, dass Menschen für die Förderung infrage kämen, die finanziell sowieso schon gut dastehen.
Die Kritik hat Bundesverkehrsminister Wissing zurückgewiesen. Er habe unter anderem Hauseigentümer auf dem Land im Blick, die oft auf ein Auto angewiesen seien. Gerade die sollten motiviert werden, Solarstrom vom eigenen Dach zu nutzen. Das Bundesverkehrsministerium rechnet damit, dass eine hohe fünfstellige Zahl von Anträgen zusammenkommt.
Gibt es die Förderung auch für Solaranlage, Speicher oder Ladestation einzeln?
Nein, die Förderung ist ganz ausdrücklich für genau diese Geräte-Kombination gedacht. Und alle drei müssen fabrikneu sein. Das Ziel ist, dass E-Autos mit Sonnenstrom - also erneuerbarer Energie - geladen werden und dezentral, also jeweils zu Hause. Zusätzlich soll das am Ende auch die Stromnetze entlasten.
Aber: Es kann sich lohnen, in der eigenen Gemeinde nachzufragen, ob es lokal oder regional Zuschüsse für einzelne Bauteile gibt. In Baden-Württemberg läuft beispielsweise noch ein Programm für einen vergünstigten Kredit für Stromspeicher.
Können auch Mieterinnen und Mieter oder Eigentümer in Mehrfamilienhäusern die Förderung bekommen?
Nein. Die Förderung gibt es weder für Mietshäuser noch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Fördervoraussetzung ist, dass man das eigene Haus bewohnt.
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Welche Bedingungen gelten für die Antragstellung?
Ganz wichtig: Die Förderung gibt es nicht rückwirkend. Bei Antragstellung darf ausdrücklich noch kein Teil bestellt sein und kein Handwerker beauftragt sein. Das sollte erst erfolgen, wenn die Zusage für den Zuschuss da ist.
Ausnahme: Die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage um eine bestimmte zusätzliche Leistung (mindestens 5 kWP) plus Wechselrichter wird auch mit gefördert, wenn zusätzlich Stromspeicher und Ladestation neu gekauft werden. Oder man baut eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWP neben eine bestehende.
Für den Antrag ist ein Kostenvoranschlag nötig, der angibt, welche Leistung die einzelnen Bausteine haben.
Die ganze Abwicklung ist online bei der KfW möglich.
Kann das Programm auch kombiniert werden, zum Beispiel mit einem geförderten KfW-Kredit für eine Photovoltaikanlage?
Nein, das ist beim Programm "Solarstrom für Elektroautos" nicht möglich.