Neue Gesetze und Regeln in BW und RLP

Das ändert sich im September

Stand
Autor/in
Luisa Bleich
SWR-Redakteurin Luisa Bleich

Die Kfz-Zulassung wird digitalisiert, Änderungen im Steuerportal Elster stehen an und es kommen neue Corona-Impfstoffe: Das ändert sich im Südwesten im September 2023.

Im September heißt es für die Schulkinder in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wieder: back to school. Und auch auf die Erwachsenen kommen im September einige Neuerungen zu. Die wichtigsten Regelungen und Gesetze haben wir hier zusammengefasst:

Kfz-Zulassung wird digital

Mit dem 1. September ist das Projekt "i-Kfz" bundesweit gestartet. Damit soll man die Auto An-, Ab- oder Ummeldung künftig bequem online erledigen können. Dies ging zwar in einzelnen Landkreisen auch bisher schon, war aber in der Regel ziemlich kompliziert und man musste noch auf die Plakette warten, die per Post kam. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr will das Fahrzeugwesen jetzt weiter digitalisieren. Die Stempelplaketten für die Nummernschilder sollen nach der Onlinemeldung innerhalb von zehn Tagen per Post zugeschickt werden. Man kann aber schon davor losfahren: Der digitale Zulassungsnachweis reicht erstmal als Zulassungsbescheid aus.

Steuerportal Elster hebt nicht mehr alle Nachrichten auf

Achtung: Das staatliche Online-Steuerportal Elster hebt nicht mehr alle Nachrichten im privaten Mail-Postfach auf. Ab dem 18. September sollen die Nachrichten nur noch ein Jahr lang archiviert werden - außer sie fallen unter die Rubrik "wichtig". Diese Mitteilungen, wie etwa digitale Bescheide oder Übertragungsprotokolle, werden auch weiterhin dauerhaft gespeichert. Wie lange eine Mail im Postfach verfügbar ist, ist markiert.

Letzte Chance für die Steuererklärung

Haben Sie Ihre Steuererklärung für 2022 schon erledigt? Falls nicht, wird es jetzt Zeit. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese eigentlich bis zum 30. September einreichen. Da das ein Samstag ist, kann sie noch bis zum 2. Oktober abgegeben werden. Wenn man von einem Steuerberater betreut wird, hat man aber noch länger Zeit.

Anträge für Zahlungen aus Renten-Härtefallfonds jetzt beantragen

Bis zum 30. September können noch Zahlungen aus dem sogenannten Härtefallfonds aus der Rentenüberleitung aus der ehemaligen DDR sowie für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer beantragt werden. Bei einem erfolgreichen Antrag bekommen die Betroffenen eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro.

Die Zahlung wird von der Stiftung des Bundes getragen. Antragsberechtigte, die am 7. März in Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Hamburg, dem Freistaat Thüringen oder der Freien Hansestadt Bremen gewohnt haben, bekommen noch einmal 2.500 Euro dazu. Diese Länder waren der Stiftung, die die Zahlungen finnaziert, bis zum Stichtag beigetreten.

Energiepreispauschale für Studierende

Studierende, Fachschüler und Fachschülerinnen können noch bis zum 30. September die Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Diese Unterstützung der Bundesregierung soll die gestiegenen Energiekosten abfedern. Berechtigte können die Zahlung über ein Online-Portal beantragen.

Bislang haben nach Angaben der Bundesregierung 75 Prozent (Stand 17. August) die Einmalzahlung abgerufen. In Rheinland-Pfalz waren es Mitte August 78 Prozent. Für Baden-Württemberg liegen noch keine Zahlen vor.

Rheinland-Pfalz

Rund 114.000 Anträge in Rheinland-Pfalz Fast 80 Prozent der Studierenden beantragen Energiepauschale

Seit März können Studierende die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro online beantragen. Bis jetzt haben das fast 80 Prozent in Rheinland-Pfalz gemacht.

Aus für weitere Halogenlampen

Seit dem 1. September dürfen weitere bestimmte Halogenpins laut EU-Vorgaben nicht mehr verkauft werden. Es handelt sich um die Größen G4, GY6.35 und G9. Was bereits im Lager ist, darf aber abverkauft werden. Wer solche Lampen noch zu Hause hat, muss diese auch nicht wegwerfen. Sie dürfen normal weiterbenutzt werden. Das Ziel ist es jedoch, dass alle Haushalte nach und nach auf stromsparende und nachhaltigere LED-Leuchten umsteigen.

Es gibt neue Corona-Impfstoffe

Im September könnten neue Impfstoffe gegen das Corona-Virus auf den Markt kommen. Diese sollen an die Omikron-Subvariante XBB.1.5 angepasst sein. Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang am 1. September den aktualisierten Corona-Impfstoff des Mainzer Herstellers BioNTech genehmigt und zum Einsatz bei Erwachsenen, Kindern und Säuglingen ab sechs Monaten freigegeben. Das Robert Koch-Institut empfiehlt eine Auffrischung der Corona-Impfung für Erwachsene ab 60 Jahren sowie für Menschen, die zu einer Risikogruppe zählen.

Förderung von Elektroautos: Umweltbonus nur noch für Privatpersonen

Bisher gab es beim Kauf eines Elektroautos Aussicht auf gesetzliche Förderung - den sogenannten Umweltbonus. Mit dem 1. September steht Privatpersonen diese Förderung nur noch bei privater Fahrzeugnutzung zu. Gewerblich genutzte Elektroautos bekommen diesen Bonus dann nicht mehr. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erklärte den Antrag so: "Dabei muss die antragstellende Person sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin, beziehungsweise Leasingnehmerin sein". Der Antrag kann künftig online gestellt werden.

Privat leasen und das Fahrzeug gewerblich oder für "selbstständige berufliche Tätigkeiten" nutzen, ist in Zukunft auch nicht mehr drin: "Daher sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und sonstige freiberufliche Einrichtungen ab dem 1. September 2023 ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt", so das Bundesamt.

Heizungsanlagen müssen optimiert werden

Bei größeren Gebäuden, in denen die zentrale Wärmeversorgung durch Gasheizungen erfolgt, muss bis zum 30. September ein hydraulischer Abgleich an den Anlagen vorgenommen werden. Diese Heizungsprüfung muss durch die Eigentümerin oder den Eigentümer durchgeführt werden und gegebenenfalls sollte die Heizungsanlage laut der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) optimiert werden.

So sollen die Wärmeströme im System optimiert werden, sodass die Energie auch gleichmäßig auf die Heizkörper verteilt wird. Grundlage hierfür ist, dass das Heizwasser ungehindert durch alle Leitungen fließen kann und der Druck so optimal ist, dass auch entferntere Heizkörper ausreichend versorgt werden.

Zur Optimierung der Heizungsanlage verpflichtet sind laut EnSimiMaV Firmen und öffentliche Gebäude mit einer Größe von mehr als 1.000 Quadratmetern und Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten. Damit soll Energie eingespart werden, was auch die Heizkosten senkt.

Verabschiedung des Heizungsgesetzes?

In der ersten Septemberwoche endet die Sommerpause des Bundestags. Zuerst soll es in der Haushaltswoche ums Geld gehen. Am 8. September gibt es dann voraussichtlich auch Klarheit über das geplante Heizungsgesetz. An diesem Tag soll der Entwurf, einer vorläufigen Tagesordnung zufolge, in den Bundestag eingebracht werden.

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Diese Änderungen gab es in den vergangenen Monaten:

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