Die Energiekrise hat vor allem diejenigen getroffen, die ohnehin mit einem knappen Budget auskommen müssen. Dazu gehören auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Um diese Gruppe zu entlasten, wurde die sogenannte einmalige Energiepreispauschale vom Bundesbildungsministerium ins Leben gerufen.
Wie viele Anträge wurden beantragt und ausgezahlt?
Vor dem Start hat das Bundesbildungsministerium eine Schätzung abgegeben: Rund 3,5 Millionen junge Menschen hätten Anspruch auf die Energiepreispauschale. Laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist die Zahl der Antragsberechtigten mittlerweile auf 3,55 Millionen Personen gestiegen, weil die Länder mehr Ausbildungsstätten für die Antragstellung gemeldet haben.
Aktuell (Stand 11.08.2023) haben rund 2,7 Millionen Antragsberechtigte erfolgreich ihre Anträge eingereicht, fast genauso viele Anträge wurden auch bereits ausgezahlt. Das entspricht Auszahlungen in einer Höhe von rund 540 Millionen Euro. Der aktuelle Stand wird auf der dafür vorgesehenen Website Einmalzahlung200.de aktualisiert.
Wie sehen die Zahlen für Rheinland-Pfalz aus?
In Rheinland-Pfalz wurden rund 146.000 Zugangscodes im Portal Energiepreispauschale200.de hinterlegt. Davon wurden laut Bundesbildungsministerium rund 114.000 Anträge, also 78 Prozent, realisiert.
Bundesministerium zieht erste Bilanz
Das Bundesbildungsministerium ist mit den Zahlen sowie der Energiepreispauschale zufrieden. "Aus der Tatsache, dass über 2,69 Millionen Antragsberechtige nach aktuellem Stand erfolgreich ihre Anträge eingereicht haben, davon alleine an den ersten beiden Tagen nach Antragsstart 586.660, lässt sich schließen, dass die Beantragung unkompliziert möglich war. [...] Damit wurde erstmals erfolgreich ein Instrument geschaffen, das eine unbürokratische und schnelle Direktzahlung an einen heterogenen Berechtigtenkreis ermöglicht", sagte eine Sprecherin auf Anfrage.
Warum sind nicht mehr Anträge eingereicht worden?
Warum über 850.000 Berechtigte bundesweit keinen Antrag auf die Energiepreispauschale gestellt hätten, kann das Bundesbildungsministerium nur mutmaßen. "Es ist zu vermuten, dass das Interesse an der Energiepreispauschale bei denen, die sie noch nicht beantragt haben, nicht so groß ist, und dass diejenigen, die besonders stark auf die Einmalzahlung angewiesen waren, diese zeitnah nach Freischaltung des Antragsportals beantragt haben."
Ein Teil der Berechtigten könnte zudem neben Ausbildung oder Studium bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und hätte gegebenenfalls auch schon von der Einmalzahlung für Erwerbstätige profitiert. "Ein Doppelbezug schließt sich rechtlich zwar nicht aus, gegebenenfalls nehmen Personen aber dennoch Abstand von der Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler", erklärt eine Sprecherin weiter.
Wie kann ich die Energiepreispauschale beantragen?
Um auf der Plattform Einmalzahlung200.de einen Antrag auf die Energiepauschale zu stellen, braucht man ein sogenanntes BundID-Konto. Damit weist man seine Identität nach, um Online-Behördengänge durchzuführen. Um ein BundID-Konto anzulegen, braucht es entweder die Online-Ausweisfunktion oder ein elektronisches Steuerzertifikat, das über das Portal Elster.de beantragt werden kann.
Außerdem benötigt man einen Zugangscode, der von der Hoch- oder Fachschule bereitgestellt wurde. Um den Antrag vollständig auszufüllen, sollte eine Bankverbindung vorliegen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kommt eine Bestätigung per E-Mail und das Geld wird laut Bundesbildungsministerium innerhalb von ein paar Tagen überwiesen.
Endspurt im September
Der Antragszeitraum für die einmalige Energiepreispauschale läuft noch bis Ende September 2023. Laut dem Bundesbildungsministerium werden weiterhin wöchentlich mehrere tausend Anträge gestellt, bearbeitet und ausgezahlt. Die genaue Summe der Antragsteller könnte sich also bis zum Fristende noch deutlich erhöhen.