Verbote und Ausnahmen

Bärlauch, Beeren, Pilze: Was und wie viel darf man aus dem Wald mitnehmen?

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Vieles von dem, was man im Wald findet, darf man eigentlich nicht mit nach Hause nehmen. Doch die "Handstraußregel" erlaubt gewisse Ausnahmen.

Mutmaßliche Bärlauch-Diebe haben in Kupferzell (Hohenlohekreis) für Aufsehen gesorgt. Dabei schlugen sie beim Sammeln des "wilden Knoblauchs" etwas über die Stränge: Rund 2,5 Tonnen sollen sie ohne Erlaubnis auf einem Grundstück gesammelt haben. Mittlerweile haben die mutmaßlichen Täter dem Besitzer die Ernte zwar abgekauft, trotzdem ist der Fall unabhängig von der Einigung bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Angezeigt ist Diebstahl. Ob daraus dann eine Anklage wird, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden.

In Deutschland darf durchaus Bärlauch gesammelt werden. Doch wer bei einem gemütlichen Frühlingsspaziergang im Wald daran denkt, Kräuter, Früchte oder Pflanzen mit nach Hause zu nehmen, sollte nicht bedenkenlos zugreifen. Im Grunde ist das in Deutschland nämlich verboten. Denn jedes Waldstück gehört einem Besitzer - sei es das Land Baden-Württemberg selbst, eine Gemeinde oder eine Privatperson. Und damit gehört auch alles, was in diesem Waldstück wächst, seinem Besitzer. Doch es gibt Ausnahmen, die das Sammeln erlauben.

Wie viel darf man mit nach Hause nehmen?

Im Bundesnaturschutzgesetz gibt es die sogenannte Handstraußregelung. Sie besagt im Grunde: Wer wild wachsende Kräuter, Pilze oder Beeren aus dem Wald mitnehmen will, kann das in geringen Mengen tun. Wichtig ist, dass die Walderzeugnisse nur für den Eigenbedarf sind und "pfleglich" entnommen werden.

Pflanzen sollten etwa nur so viele gesammelt werden, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passen - daher "Handstraußregelung". Genaue Gewichtsangaben gibt es nicht. Wichtig bleiben da als Orientierung die Begrifflichkeiten "geringe Menge" und für den "Eigenbedarf". Wer es übertreibt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Ein Beispiel: Ein Mann aus der Schweiz sammelte insgesamt drei Kilo Steinpilze und Pfifferlinge in Deutschland. Den Zöllnern bei der Grenzkontrolle bei Rheinfelden (Kreis Lörrach) war das eindeutig zu viel. Sie beschlagnahmten zwei Kilo der Pilze. Zusätzlich musste der Schweizer 200 Euro Bußgeld zahlen.

In welchen Fällen ist das Pflücken und Sammeln gänzlich verboten?

Handelt es sich um Pflanzen oder Pilze, die unter Naturschutz stehen, dürfen sie überhaupt nicht gesammelt werden, auch nicht in geringen Mengen. Darunter fallen beispielsweise Blumen wie die Orchidee und Pilzarten wie der Trüffel. Verboten ist das Sammeln generell auch in Naturschutzgebieten und Gebieten, für die ein Betretungsverbot gilt. Vorsichtig sollte man auch bei privaten Grundstücken sein und darüber hinaus auch in öffentlichen Parks, die von einer Kommune bepflanzt werden.

Was passiert, wenn ich mehr als die erlaubte Menge sammle?

Wer mehr sammeln will als für den Eigenbedarf, braucht eine Genehmigung dafür. Ansonsten droht ein Bußgeld. Dieses kann bei kleineren Verstößen bei 25 Euro liegen. Werden hingegen beispielsweise streng geschützte Blumen gepflückt, kann das sogar mit einem Bußgeld von bis 50.000 Euro geahndet werden.

Vorsichtig sollte man zudem auf Privatgrundstücken sein. Hier sollte grundsätzlich immer erst um Erlaubnis gefragt werden, wenn man sammeln will. Ansonsten begeht man rechtlich gesehen Diebstahl.

Darf man im Wald Holz sammeln?

Die "Handstraußregel" umfasst nur bedingt das Sammeln von Holz. Erlaubt ist nur dürres sogenanntes Leseholz, das von selbst zu Boden gefallen ist. Auch hier gilt: Nur so viel, wie man mit den Händen tragen kann. Wer größere Mengen an Holz sammeln will, kann einen Holzsammelschein beim zuständigen Forstamt beantragen.

Gibt es eine Übersicht, wo Sammeln erlaubt ist?

Wer auf der Suche nach kostenlosen Früchten oder Nüssen unsicher ist, wo es erlaubt ist, kann sich einen Überblick auf der Internetplattform mundraub.org verschaffen. Hier können Nutzerinnen und Nutzer eintragen, wenn sie einen Ort gefunden haben, an dem es straffrei möglich ist Früchte, Nüsse oder auch Kräuter zu ernten.

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