Ein Karton, in dem sich Unterschriftenlisten befinden, steht während einer Pressekonferenz der Elternintiative „G9 Jetzt! BW“ im Bürger- und Medienzentrum des Landtags von Baden-Württemberg auf einem Tisch. Die Initiative fordert einen Volksantrag für eine flächendeckende Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in Baden-Württemberg.

Neunjähriges Gymnasium

Innenministerium lehnt Zulassung des Volksbegehrens "G9 jetzt! BW" ab

Stand

Die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in BW ist laut Innenministerium nicht verfassungskonform. Es lehnte die Zulassung deshalb ab.

Das Innenministerium hat das Volksbegehrens "G9 jetzt! BW" nicht zugelassen. Grund seien vor allem die deutlich zu hohen Kosten für das Vorhaben, so das Ministerium in einer Mitteilung am Montagabend. Somit verstoße das Volksbegehren gegen die Landesverfassung. Wenn das neunjährige Gymnasium so eingeführt werden würde, wie sich die Antragssteller das erhoffen, habe das erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Solche finanziell weitreichenden Volksbegehren verbietet die Verfassung Baden-Württembergs, heißt es in der Begründung des Innenministeriums.

Ministerium: Volksinitiativen dürfen Haushalt nicht wesentlich beeinflussen


Die Kosten, die der Gesetzentwurf im Fall einer Zustimmung bei einer Volksabstimmung verursachen würde, würden demnach "das Haushaltsgleichgewicht und die Budgethoheit des Parlaments wesentlich beeinflussen". Für die Umsetzung des Gesetzentwurfs wäre allein von Personalkosten in Höhe von insgesamt circa 375 Millionen Euro jährlich auszugehen, was den Haushalt wesentlich beeinflussen würde, so das Ministerium.

Innenministerium führt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs an

Außerdem hätten in der Gesetzesbegründung die Kosten konkret als Geldbetrag genannt werden müssen. "Stattdessen wurde ausschließlich eine Darstellung des Aufwands in Deputaten vorgenommen", hieß es. Das genüge aber nicht den Anforderungen an die sogenannte Bestimmtheit der Gesetzesbegründung bei Volksbegehren, die der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer früheren Entscheidung gestellt habe.

Ministerium: Antrag verstößt gegen Volksabstimmungsgesetz

Zudem sei der Antrag unzulässig, weil die Antragssteller nicht die gleichen seien wie beim vorangegangenen Volksantrag. Dieser wurde von der Elterninitiative "G9 Jetzt" eingereicht. Das Volksbegehren setzt auf einem Volksantrag auf, der mehr als 100.000 Stimmen bekommen hat. Den Volksantrag hatte der Landtag im April abgelehnt. Dessen Initiatorinnen sind nicht mehr Teil des Teams um das Volksbegehren. Genau hierin sieht das Innenministerium einen Verstoß gegen das Volksabstimmungsgesetz.

Die Antragsteller hätten nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen. Die Frage der Legitimation dürfte es ihnen aber schwer machen. Vertreter des Volksbegehrens "G9 jetzt! BW" kündigten eine Reaktion im Laufe des Abends an. 

Initiative wollte Lerninhalte auf neun Jahre strecken

Vertreter der Elterninitiative für eine schnelle Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in Baden-Württemberg hatten am 1. Juli ein Volksbegehren beim Innenministerium eingereicht. Mit dem jetzt nicht zugelassenen Volksbegehren wollte die Initiative erreichen, dass nicht nur die Klassen 5 und 6 ab dem Schuljahr 2025/26 das Abitur in neun Jahren machen können. Aus Sicht der Antragsteller sollen alle Gymnasialklassen die Möglichkeit zum längeren Abitur haben.

"Uns geht es um eine rein zeitliche Entlastung", hatte Marita Raschke vom Organisationsteam gesagt. So sollten weiterhin die G8-Inhalte gelehrt werden, allerdings auf neun Jahre gestreckt. "Dann hätten die Kids viel mehr Zeit, um Corona-Lernlücken aufzuarbeiten." Zuvor hatte der Landtag einen Volksantrag der Initiative abgelehnt.

Die grün-schwarze Koalition hatte sich noch im April auf gemeinsame Vorschläge für grundlegende Reformen geeinigt. Unter anderem soll G9 demnach zum Schuljahr 2025/2026 eingeführt werden und mit den Klassen fünf und sechs starten. Für die oberen Jahrgänge sind bislang keine Änderungen vorgesehen. Die Gymnasien sollen zudem die Option erhalten, G8-Züge anzubieten - allerdings ohne dafür zusätzliche Mittel zu bekommen.

Derzeit ist in Baden-Württemberg das achtjährige Gymnasium Standard. G9 gibt es nur als Modellprojekt an 44 staatlichen Schulen und an einigen Privatschulen.  

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