Vergangene Woche wurde am Dietenbachsee im Freiburger Westen ein Schwan tot aufgefunden. Wie das Nationale Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut) am Montag mitgeteilt hat, konnten in Proben des verendeten Tieres das hoch ansteckende Geflügelpestvirus (Subtyp H5N1) nachgewiesen werden. Der Virustyp ist nach heutigem Wissenstand für Menschen ungefährlich.
Die Gefahr, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation weiterverbreitet und auch in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird, ist groß. Wie schon andere Kommunen in Baden-Württemberg hat die Stadt Freiburg nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf der städtischen Homepage veröffentlicht wurde.
Stadt Freiburg verfügt befristete Aufstallungspflicht bis 13. März
Mit dieser Allgemeinverfügung wurden weitergehende präventive Biosicherheitsmaßnahmen und eine sogenannte Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel im Stadtgebiet angeordnet. Die Aufstallungspflicht umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen und gilt zunächst befristet bis zum 13. März.
Hausgeflügel darf keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren haben
Die Aufstallungspflicht bedeutet: Enten, Hühner, Gänse oder anderes Geflügel muss künftig im Stall bleiben oder darf nur ins Freie, wenn der Auslauf nach oben und zu den Seiten genügend abgesichert ist. So soll sichergestellt werden, dass die Tiere keinen Kontakt mit infizierten Wildvögeln haben.
Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltende Betriebe verpflichtend
Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. Die Veterinärbehörde ruft deshalb zu erhöhter Vorsicht vor der Geflügelpest auf. Geflügelhalterinnen und -halter müssen vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen verpflichtend einhalten. Eine Übersicht von Webseiten mit ausführlichem Informationsmaterial zum Thema Biosicherheit ist unter www.freiburg.de/gefluegelpest zu finden.
Schweizer Verdachtsfälle - vorsorgliche Aufstallungspflicht am Hochrhein
Auch die Hochrhein-Gemeinden Lottstetten und Jestetten (Landkreis Waldshut) haben die Aufstallungspflicht vorsorglich vorgenommen. Der Grund dort ist: Beide Gemeinden liegen in einem Radius von zehn Kilometern, in dem in einer privaten Vogelhaltung in der Schweiz mehrere Tiere an der Vogelpest verendet waren.