Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf Akten des baden-württembergischen Staatsministeriums und des Verkehrsministeriums zum Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart einsehen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, teilte die DUH mit. Konkret geht es um Akteneinsicht in den Schriftverkehr zwischen den beiden Ministerien.
Das Gericht hat nun entschieden, dass die Landesregierung gegen das Umweltinformationsrecht verstoßen hat. Nun müssen das Staatsministerium und das Verkehrsministerium der Deutschen Umwelthilfe Akteneinsicht in ihren Schriftverkehr zum Thema Luftreinhaltung gewähren.
Landesregierung will Akten an DUH übermitteln
Die DUH habe die Landesbehörden daher aufgefordert, die entsprechenden Akten auszuhändigen, hieß es in einer Mitteilung. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) müsse jetzt "unverzüglich sämtlichen Schriftverkehr und alle Aktenvermerke veröffentlichen, damit die Menschen in Stuttgart erfahren, welche Kabinettsmitglieder ihr Recht auf saubere Luft mit Füßen getreten haben", so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Auf Anfrage teilte das Verkehrsministerium am Nachmittag in Stuttgart mit, dass das Land die angefragten Akten gemäß Gerichtsbeschluss an die Deutsche Umwelthilfe übermitteln werde.
Luftreinhaltung in Stuttgart: Umwelthilfe hatte 2020 geklagt
Die Deutsche Umwelthilfe hatte im März 2020 Klage eingereicht, nachdem das Land Baden-Württemberg ein Urteil zur Luftreinhalteplanung über knapp zwei Jahre hinweg nicht umgesetzt hatte. Sie sah sich in ihrem Recht auf Zugang zu Umweltinformationen behindert, das betonte der DUH-Bundesgeschäftsführer auf SWR-Anfrage. Durch die Klage will die DUH nach Angaben des Geschäftsführers herausfinden, "welche Kabinettsmitglieder einen Boykott von Recht und Gesetz gefordert und damit eine wirksame Ausgestaltung der Luftreinhalteplanung torpediert haben."
Laut Umwelthilfe hatten die zuständigen Landesbehörden zuvor einen Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt. Daher war die DUH vor das Verwaltungsgericht gezogen.