Nachdem die Bundesländer die Beitragsempfehlung der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nicht umgesetzt haben, haben ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die KEF hatte eine Beitragserhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro ab Januar 2025 vorgeschlagen.
SWR-Intendant Gniffke: "Schritt fällt uns nicht leicht"
Mit der Klage in Karlsruhe macht die ARD die Verletzung ihres vom Grundgesetz geschützten Anspruchs auf funktionsgerechte Finanzierung geltend. Der Schritt falle nicht leicht, so der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Kai Gniffke.
"Den Reformstaatsvertrag der Länder finden wir ja gut", so Gniffke weiter. Aber es gelte eben auch die Beitragsempfehlung der unabhängigen KEF, die einige wenige Bundeländer nicht umsetzen wollten. Das widerspreche dem verfassungsgemäßen Verfahren und solle deshalb in Karlsruhe überprüft werden, heißt es vom ARD-Vorsitzenden.
Keine Beitragserhöhung in diesem Jahr mehr möglich
Die Bundesländer hatten sich im Oktober bei der Ministerpräsidenten-Konferenz auf den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. Die Frage der Beitragserhöhung hatten sie allerdings vertagt. Über den Rundfunkbeitrag und seine künftige Festsetzung wollen die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen erst im Dezember entscheiden.
Die ARD kritisiert, dass so eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens in diesem Jahr und somit eine Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich sei. Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach Einschätzung der KEF "die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden".
Vorsitzender der Rundfunkkommission bedauert Klage
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), bedauert, dass ARD und ZDF heute Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt haben. In einer Stellungnahme hieß es: "Der Konflikt um die Beitragserhöhung sei für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich."
Schweitzer betonte in der Stellungnahme auch, dass es nach dem Willen eines Großteils der Länder nicht zu dieser Klage hätte kommen müssen. Die Mehrheit der Länder - einschließlich seines Bundeslandes Rheinland-Pfalz - habe sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen.
Der Co-Vorsitzende der Kommission, Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), ergänzt: "Das Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg." Der öffentlich-rechtliche Rundfunk brauche Akzeptanz - und die gebe es nur durch Veränderungen, so Kretschmer. Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wolle man auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember gemeinsam klären.