Während der Corona-Pandemie konnten Feuerwerk-Fans legal keine Pyrotechnik kaufen. In dieser Silvesternacht soll nun wieder geböllert werden dürfen. Was Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern beachten müssen und wo in der Region was abgefeuert werden darf - eine Übersicht:
- Ulm und Neu-Ulm: Keine Verbote beim Feuerwerk
- Aalen: Fontänen und Knallfrösche erlaubt
- Heidenheim: Böllern in mehreren Bereichen nicht erlaubt
- Schwäbisch Gmünd: Die Innenstadt ist tabu
- Günzburg: Kein Feuerwerk in der Altstadt
- Dillingen: Keine Raketen im Schaufenster
Ulm und Neu-Ulm: Keine Verbote beim Feuerwerk
In Ulm gibt es keine Verbotszonen. Es darf generell überall geböllert werden. Die Stadt verweist aber auf eine seit den 1970er Jahren geltende bundesweite Regelung: Keine Raketen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern. Dasselbe gilt auch für Neu-Ulm.
Aalen: Fontänen und Knallfrösche erlaubt
Das Landratsamt Ostalbkreis weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II gekauft und an Silvester und Neujahr gezündet werden dürfen. Darunter fallen zum Beispiel Bengalfeuer, Knallerbsen, Knallfrösche, Fontänen und kleine Raketen. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen nicht erlaubt.
Heidenheim: Böllern in mehreren Bereichen nicht erlaubt
In Heidenheim ist in der Umgebung von Schloss Hellenstein, im Altstadtbereich zwischen Hauptstraße und Hintere Gasse und den dazugehörigen Straßenflächen kein Feuerwerk erlaubt. Das Verbot ist in Heidenheim nicht neu. Es gilt seit mehreren Jahren. Wer dagegen verstößt, muss eine Strafe zahlen. Und auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen darf in der Silvesternacht keine Pyrotechnik abgebrannt werden. Bereits im November hatte die Stadt Heidenheim das seit rund zwei Jahren geplante große Feuerwerk endgültig abgesagt.
Schwäbisch Gmünd: Die Innenstadt ist tabu
In der Gmünder Innenstadt darf schon seit Jahren nicht geböllert werden. Ausnahmen sind nur der Marktplatz und der verkehrsberuhigte Bereich am Kalten Markt. Weiter gelten auch hier die allgemeinen Regeln.
Günzburg: Kein Feuerwerk in der Altstadt
Wie auch schon 2019 gilt an Silvester in der Günzburger Altstadt wegen des Kopfsteinpflasters und im Bereich des Hofgartens ein generelles Abbrennverbot. "Raketen und Böller haben in der Altstadt nichts zu suchen", teilte ein Sprecher der Stadt dem SWR mit. Die Feuerwerkskörper könnten auf dem unebenen Boden kippen oder zwischen den eng bebauten denkmalgeschützten Häusern landen und Brände verursachen. Auch in der Nördlinger Altstadt soll nicht geböllert werden. In Münsterhausen im Landkreis Günzburg gibt es wie auch im vergangenen Jahr eine große, organisierte Show für die Bürgerinnen und Bürger.
Dillingen: Keine Raketen im Schaufenster
Der Landkreis Dillingen weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände nicht in Schaufenstern zum Verkauf angeboten werden dürfen. Ausnahme sind Knallbonbons. Landrat Markus Müller (parteilos) ruft außerdem zu einem besonders umsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf, um niemanden zu gefährden. Außerdem dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Feuerwerkskörper zünden, so die gesetzliche Vorschrift.