Die AfD darf ihre für Dienstagabend geplante Wahlkampfveranstaltung in der Stadthalle in Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) abhalten. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg am Dienstag mitteilte, hatte sich die AfD mit einem Eilverfahren gegen die Stadt die Kundgebung erstritten.
Stadt Weißenhorn hatte Genehmigung zurückgezogen
Der Kreisvorsitzende der AfD Neu-Ulm, Franz Schmid, hatte beim Verwaltungsgericht Augsburg geklagt, weil die Stadt Weißenhorn die ursprünglich erteilte Genehmigung für die Wahlveranstaltung wieder zurückgezogen hatte - mit der Begründung, es sei ein Fehler passiert. Vier Wochen vor einer Wahl würde man keine Parteien in die Halle lassen. Von dieser Regelung hatte allerdings ein Mitarbeiter der Kommune nichts gewusst und die Halle an die AfD vermietet, sagte der Bürgermeister, Wolfgang Fendt (parteilos). In der Vergangenheit hatte die Stadt deshalb bereits den Grünen für eine Wahlkampfveranstaltung abgesagt.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war laut eines Sprechers, dass es in Weißenhorn bislang keine "rechtsverbindliche Widmungsbeschränkung der Stadthalle" gibt. Daher müsse die Veranstaltung der AfD zugelassen werden. Der Stadtrat soll einen entsprechenden Grundlagenbeschluss aber jetzt vorbereiten, so Bürgermeister Fendt. Dieser soll auf einer früheren Vorgabe der Staatsregierung basieren, wonach staatliche Gebäude eben 28 Tage vor einer Wahl den Parteien nicht vermietet werden.
Gericht ermöglicht Wahlkampf der AfD in der Stadthalle
Die Wahlkampfveranstaltung mit dem umstrittenen AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah werde deshalb wie geplant stattfinden. Die Stadt will nicht weiter gegen die Wahlkampfveranstaltung vorgehen. Dafür sei die Zeit zu knapp, sagte ein Sprecher der Stadt dem SWR.
Bei einer Gegendemonstration zu der AfD-Veranstaltung sind 50 Menschen angemeldet. Das teilte das Landratsamt Neu-Ulm dem SWR auf Anfrage mit.
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