Im Markenrechtsstreit um den Namen "Verschwörhaus" in Ulm hat das Landgericht Stuttgart der Stadt recht gegeben. Künftig muss der gleichnamige Verein laut Urteil auf den Namen verzichten. Die Stadt ist damit die uneingeschränkte Inhaberin der Marke "Verschwörhaus". Hält sich der Verein nicht daran, drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verschwörhaus ist Digitallabor der Stadt
Die Stadt hatte 2021 die Marke "Verschwörhaus" und ein entsprechendes Logo beim Europäischen Markenamt angemeldet. In der Folge kam es zum Streit zwischen Stadt und Verein. In den Räumen zentral in Ulm, in der Nähe des Schwörhauses, soll die Digitalisierung der Stadt vorangetrieben werden, heißt es auf der Website der Stadt Ulm. Start des Projekts war 2016.
Im Juni des vergangenen Jahres hatten Stadt und Verein nach Meinungsverschiedenheiten ihre Zusammenarbeit beendet. Beide Parteien hatten sich nicht über das Nutzungskonzept einigen können.