Weil sie Rezepte im Wert von mehr als einer halben Million Euro gefälscht hat, muss eine 53-jährige Apothekerin für drei Jahre ins Gefängnis. Die Frau aus dem Allgäu betrieb auch eine Apotheke in Neu-Ulm. Das Augsburger Landgericht hat bei seinem Urteil eine Vorstrafe der Apothekerin bedacht.
Die Frau hatte vor Gericht gestanden, dass sie Blankorezepte ihres Mannes, der Zahnarzt ist, ohne dessen Wissen nutzte, um die Krankenkasse zu betrügen. Sie habe Rezepte für ein teures Schuppenflechte-Medikament selbst ausgestellt. Aufgefallen war der Betrug bei den Krankenkassen, weil Zahnärzte keine Spezialmedizin für Hautkrankheiten verschreiben.
Verkauf von verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln
Mit der Haftstrafe von drei Jahren blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zuvor viereinhalb Jahre Gefängnis für die Frau verlangt. In die Gesamtstrafe ist nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Vorstrafe der Apothekerin eingeflossen. Das Amtsgericht Neu-Ulm hatte sie im Mai bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte illegal verschreibungspflichtig Schmerzmittel verkauft.
Prozess vor dem Augsburger Landgericht Apotheke in Neu-Ulm geschlossen - Inhaberin vor Gericht
Eine 53-Jährige, die in Neu-Ulm eine Apotheke betreibt, soll Rezepte im Wert von mehr als einer halben Million Euro gefälscht haben. Jetzt steht die Apothekerin vor Gericht.