Der Angeklagte ließ im Prozess um Totschlag in einem Schrebergarten über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin legte er ein Teilgeständnis ab. An Einzelheiten der Tat könne er sich jedoch nicht erinnern.

Anklage wegen Totschlags

Ulm: Teilgeständnis nach tödlichem Streit im Schrebergarten

Stand
Autor/in
Juergen Klotz

Im Prozess um einen tödlich endenden Streit in einem Schrebergarten hat der Angeklagte am Ulmer Landgericht ein Teilgeständnis abgelegt. Das Opfer starb an massiven Schlägen und Tritten.

Am Landgericht Ulm hat am Dienstag der Prozess wegen Totschlags mit einem Teilgeständnis begonnen. Der Angeklagte soll im September 2023 seinen Gartennachbarn im Streit erschlagen haben. Beide Männer hatten laut Staatsanwaltschaft viel Alkohol getrunken.

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Angeklagter: "Das Opfer war mein Freund"

"Das Opfer war mein Freund", das steht in einer Erklärung, die der Angeklagte zum Auftakt des Prozesses durch seinen Verteidiger verlesen ließ. In der Erklärung räumte der heute 45-Jährige ein, seinen Nachbarn geschlagen und getreten zu haben. An Einzelheiten der Tat könne er sich jedoch nicht erinnern. Er wisse auch nicht, warum er und sein Freund in Streit gerieten.

Vor der Tat, so heißt es in der Erklärung, hätten beide Männer eine große Menge Alkohol getrunken. Es ist die Rede von mehreren Flaschen hochprozentigen Alkohols. Außerdem gibt der Angeklagte an, vor der Tat auch Drogen genommen zu haben.

Staatsanwalt: Massive Schläge und Tritte

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte sein Opfer geschlagen und getreten haben. Das Opfer hatte Verletzungen am Kopf, Hals und Oberkörper. Bei dem Angriff soll der Angeklagte seinem Bekannten mehrere Rippen gebrochen haben. Der Mann habe zumindest in Kauf genommen, dass sein Gartennachbar an den schweren Verletzungen sterben kann, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.

Der Angeklagte stellte sich damals selbst: Er hatte sich nach der Tat bei der Wache der JVA in Ulm gemeldet und gestanden, dass er seinen Gartennachbarn getötet hat. Die Polizei rückte sofort aus und fand die Leiche des Opfers in einem Gartenhaus.

Prozess soll Schuldfähigkeit des Angeklagten klären

Im Prozess soll unter anderem geklärt werden, wie betrunken der Angeklagte war, als er auf sein Opfer einschlug. Dabei geht es um die Schuldfähigkeit des Mannes. Die Staatsanwaltschaft hatte auch ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Mann ist seit der Tat in Untersuchungshaft. Ein Urteil könnte Ende März fallen.

Ulm

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