Prozess um getöteten Mitbewohner

Nach Mord in Laichingen: Verteidigung legt Revision ein

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Carola Kührig
Carola Kührig

Müssen eine Frau und ihr Partner lebenslang in Haft? Im Prozess um den Mord in einer Wohngemeinschaft in Laichingen haben die Anwälte der Verurteilten jetzt Revision eingelegt.

Im Prozess um einen getöteten Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft in Laichingen (Alb-Donau-Kreis) ist Revision gegen das Urteil eingelegt worden. Das Landgericht Ulm hatte Anfang April eine 27-jährige Frau und ihren 24-jährigen Partner wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt.

Mord in Laichinger WG: Urteil wird geprüft

Nach Auskunft des Landgerichts Ulm müssen die Verteidigerin und der Verteidiger der beiden Angeklagten die Revision jetzt schriftlich begründen. Außerdem überprüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf mögliche Rechtsfehler.

Das Gericht sah es in seinem Urteil Anfang April als erwiesen an, dass die Frau und ihr Partner ihren 31-jährigen Mitbewohner in der Wohngemeinschaft in Laichingen im Juni vorigen Jahres umgebracht haben.

Die Verteidigung hatte im Prozess auf Freispruch für die angeklagte Frau und eine Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung für ihren Partner plädiert.

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