Erneute Beweisaufnahme

Urteil im Prozess um Tod in Laichinger WG verschoben

Stand
Autor/in
Rainer Schlenz
Rainer Schlenz

Kurz vor dem Urteil hat der Prozess um den Tod eines Mannes in Laichingen eine ungewöhnliche Wendung genommen: Das Landgericht Ulm hat eine neue Einordnung des Falles vorgenommen.

Im Prozess am Landgericht Ulm um den Tod eines 31-Jährigen in einer Laichinger Wohngemeinschaft (Alb-Donau-Kreis) ist das Urteil am Dienstagnachmittag verschoben worden. Hintergrund sind neue rechtliche Hinweise der Kammer: Es müsse geprüft werden, ob die beiden Angeklagten möglicherweise aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben, in dem sie das misshandelte und getötete Opfer bewusst "entmenschlicht" haben. Bei der angeklagten Frau müsse zudem erwogen werden, ob eine Tat durch Unterlassung vorliege.

Weiterer Verhandlungstag angesetzt

Vor Gericht stehen ein Mann und eine Frau aus Laichingen. Sie sollen ihren 31 Jahre alten Mitbewohner misshandelt und schließlich getötet haben. In dem Prozess soll es nun am 6. April weitergehen. Die Verteidigerin der Frau und der Verteidiger des Mannes zeigten sich beide überrascht: Zu diesem Zeitpunkt des Prozesses einen solchen rechtlichen Hinweis ins Spiel zu bringen, sei "ungewöhnlich", sagte Rechtsanwalt Jan Schaufler.

Beweisaufnahme wiedereröffnet

Nun geht es erneut in die Beweisaufnahme: Man müsse sämtliche vorliegenden Hinweise neu überprüfen und bewerten. Der weitere Verlauf des Verfahrens und auch die Dauer seien derzeit nicht absehbar, sagte die Rechtsanwältin der Angeklagten, Christina Seng-Roth.

Anwalt Jan Schaufler hingegen spricht von einer "Verengung" für seinen Mandanten. Es sei eine Tendenz in der Bewertung der Kammer erkennbar - zuungunsten seines Mandanten und zugunsten der angeklagten Frau. Fest steht: Es wird angesichts der neuen Aspekte erneute Plädoyers geben. Ob am 6. April auch das Urteil gesprochen wird, ist unklar.

Ankläger fordern Verurteilung wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft hatte am letzten Verhandlungstag eine lebenslange Haft wegen Mordes, erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die 27-jährige Angeklagte und ihr 24-jähriger Partner sollen demnach in der Tatnacht im Juni vergangenen Jahres den Ex-Partner der Frau zunächst geschlagen und dann erwürgt haben, um die vorangegangenen Misshandlungen zu vertuschen.

Mordprozess am Ulmer Landgericht - Verteidigung fordert Freispruch

Die Verteidigung der Frau hält dagegen auch einen Unfall für möglich. Die Verteidigung des 24-jährigen Angeklagten räumte ein, dass er das Opfer zwar geschlagen, aber nicht getötet habe. Beide Verteidiger forderten deshalb einen Freispruch.

Mehr zum Prozess um den Mord in Laichingen

Ulm

Plädoyers am Landgericht Ulm Laichinger Mordprozess: lebenslange Haft gefordert

Im Prozess um den Tod eines 31-Jährigen in Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagten gefordert.

SWR4 BW Aktuell am Nachmittag SWR4 Baden-Württemberg

Ulm

Mitbewohner getötet Prozess um Mord in Laichingen: Paar schweigt

Ein Paar soll in Laichingen einen Mitbewohner umgebracht haben. Laut Anklage misshandelte das Paar ihn zuvor tagelang. Am Landgericht Ulm hat nun der Prozess gegen die beiden begonnen.

SWR4 BW am Nachmittag SWR4 Baden-Württemberg

Mehr von SWR Aktuell Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Die wichtigsten News direkt aufs Handy SWR Aktuell Baden-Württemberg ist jetzt auch auf WhatsApp

Der WhatsApp-Kanal von SWR Aktuell bietet die wichtigsten Nachrichten aus Baden-Württemberg, kompakt und abwechslungsreich. So funktioniert er - und so können Sie ihn abonnieren.

Baden-Württemberg

SWR Aktuell - der Morgen in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren: Newsletter mit BW-Nachrichten am Morgen!

Sie wollen morgens auf dem neuesten Stand sein? Dann abonnieren Sie "SWR Aktuell - der Morgen in BW". Die News aus Ihrem Bundesland ganz bequem in Ihrem Mailpostfach.

Reportagen, Shorts und Erklärvideos SWR Aktuell nun mit eigenem YouTube-Kanal am Start

Ab sofort ist SWR Aktuell auch bei YouTube mit einem eigenen Kanal zu finden. Damit ist die Nachrichtenmarke des SWR künftig neben Instagram und Facebook auch auf der wichtigsten Nachrichtenplattform präsent.