Im Prozess am Landgericht Ulm um den Tod eines 31-Jährigen in einer Laichinger Wohngemeinschaft (Alb-Donau-Kreis) ist das Urteil am Dienstagnachmittag verschoben worden. Hintergrund sind neue rechtliche Hinweise der Kammer: Es müsse geprüft werden, ob die beiden Angeklagten möglicherweise aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben, in dem sie das misshandelte und getötete Opfer bewusst "entmenschlicht" haben. Bei der angeklagten Frau müsse zudem erwogen werden, ob eine Tat durch Unterlassung vorliege.
Weiterer Verhandlungstag angesetzt
Vor Gericht stehen ein Mann und eine Frau aus Laichingen. Sie sollen ihren 31 Jahre alten Mitbewohner misshandelt und schließlich getötet haben. In dem Prozess soll es nun am 6. April weitergehen. Die Verteidigerin der Frau und der Verteidiger des Mannes zeigten sich beide überrascht: Zu diesem Zeitpunkt des Prozesses einen solchen rechtlichen Hinweis ins Spiel zu bringen, sei "ungewöhnlich", sagte Rechtsanwalt Jan Schaufler.
Beweisaufnahme wiedereröffnet
Nun geht es erneut in die Beweisaufnahme: Man müsse sämtliche vorliegenden Hinweise neu überprüfen und bewerten. Der weitere Verlauf des Verfahrens und auch die Dauer seien derzeit nicht absehbar, sagte die Rechtsanwältin der Angeklagten, Christina Seng-Roth.
Anwalt Jan Schaufler hingegen spricht von einer "Verengung" für seinen Mandanten. Es sei eine Tendenz in der Bewertung der Kammer erkennbar - zuungunsten seines Mandanten und zugunsten der angeklagten Frau. Fest steht: Es wird angesichts der neuen Aspekte erneute Plädoyers geben. Ob am 6. April auch das Urteil gesprochen wird, ist unklar.
Ankläger fordern Verurteilung wegen Mordes
Die Staatsanwaltschaft hatte am letzten Verhandlungstag eine lebenslange Haft wegen Mordes, erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die 27-jährige Angeklagte und ihr 24-jähriger Partner sollen demnach in der Tatnacht im Juni vergangenen Jahres den Ex-Partner der Frau zunächst geschlagen und dann erwürgt haben, um die vorangegangenen Misshandlungen zu vertuschen.
Mordprozess am Ulmer Landgericht - Verteidigung fordert Freispruch
Die Verteidigung der Frau hält dagegen auch einen Unfall für möglich. Die Verteidigung des 24-jährigen Angeklagten räumte ein, dass er das Opfer zwar geschlagen, aber nicht getötet habe. Beide Verteidiger forderten deshalb einen Freispruch.