Das Landgericht Ulm hat am Donnerstag einen 24-jährigen Angeklagten und seine ebenfalls angeklagte Partnerin wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Wohngemeinschaft war ein 31-jähriger Mann, einer der Bewohner, im Juni vergangenen Jahres getötet worden. Laut Urteil waren beide Angeklagte dafür verantwortlich. Der 24-Jährige habe den aktiven Part übernommen, die 27-Jährige habe sich durch Unterlassen schuldig gemacht.
Der Tat waren finanzielle Zuwendungen vorausgegangen, die das Opfer irgendwann nicht mehr leisten konnte. Die 27-Jährige habe daraufhin beschlossen, ihren Mitbewohner und Ex-Partner zu bestrafen und zu misshandeln.
Hinzu kamen zahlreiche Lügengeschichten, die die Angeklagte ihrem Partner aufgetischt hatte. Sie erzählte ihm demnach, dass der 31-Jährige sie angefasst habe. Damit hat sie ihren Partner laut Gericht auf das Opfer gehetzt. Um die Misshandlungen zu vertuschen, tötete der 24-Jährige den Mitbewohner.
Gewaltorgie führt zum Tod
In seiner Urteilsbegründung zeichnete der Richter ein düsteres Bild jener Tatnacht im vergangenen Juni. Eine wahre Gewaltorgie muss sich in dem Haus in Laichingen abgespielt haben, als der 24-Jährige, angestachelt von seiner Partnerin, auf den Mitbewohner losging.
Mindestens eine halbe Stunde habe er ihn misshandelt, gefoltert, "grün und blau geschlagen", so der Richter. Dafür habe er eigens Handschuhe angelegt und einen Schlagstock verwendet. Schließlich würgte er den 31-Jährigen, den Tod habe der Mann dabei in Kauf genommen. Die 24-Jährige müsse die Tat bemerkt oder sogar mitangesehen haben - eingeschritten ist sie nicht. Am Ende stand eine lebenslange Haftstrafe für beide.
Außergewöhnlicher Prozess um Tat in Laichingen
Der Prozess war in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Der Richter bezeichnete den Fall als "schwierig", die Kammer habe "komplexe Überlegungen" hinsichtlich des Urteils angestellt. Immer wieder wurden Aufnahmen von privaten Unterhaltungen der beiden Angeklagten abgespielt. Denn die Ermittler hatten die Wohnung zur Aufklärung der Tat abgehört.
Hinzu kam am letzten Prozesstag die Aussage des 24-jährigen Angeklagten, in der er plötzlich seine Partnerin schwer belastete. Bislang stand der Vorwurf im Raum, er habe das Opfer geschlagen und misshandelt, bis es starb. Der Angeklagte räumte zwar Schläge ein, behauptete nun aber, seine Partnerin habe den Mitbewohner mit Schlägen traktiert und zu Tode gewürgt. Doch weder Staatsanwaltschaft noch Gericht glaubten ihm, da sich der 24-Jährige in zahlreiche Widersprüche verstrickte.
Urteil wurde zunächst vertagt
Das Urteil stand eigentlich schon vergangene Woche an. Der vorsitzende Richter vertagte es allerdings, weil die Kammer bei den Angeklagten weitere Vorwürfe sah, die zuvor in dem Prozess kaum oder nicht zur Sprache gekommen waren. Dass ein so genannter "Rechtlicher Hinweis" so spät in einem Prozess erfolgt, ist ungewöhnlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Plädoyer lebenslange Haft wegen Mordes, erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung für beide Angeklagten gefordert und blieb trotz der Einlassung des Angeklagten dabei. Die Verteidigerin der 27-Jährigen erneuerte ihre Forderung auf Freispruch, der Anwalt des Mannes plädierte dagegen auf drei Jahre und drei Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.
Möglicherweise geht der Fall aber weiter: Der Verteidiger des 24-Jährigen kündigte nach dem Urteil an, in Revision gehen zu wollen. Auch die Anwältin der Verurteilten schloss diesen Schritt nicht aus.