Unterschiedlicher könnte die Bewertung des Falls kaum sein: Während der Oberstaatsanwalt eine lebenslange Haft für die beiden Angeklagten forderte, sprach sich die Verteidigung für einen Freispruch ihrer Mandaten aus.
Staatsanwalt: Mord, um die Misshandlungen zu vertuschen
Laut Staatsanwaltschaft sind die 27-jährige Angeklagte und ihr 24-jähriger Partner als Mörder überführt. Sie sollen demnach in der Nacht vom 6. auf den 7. Juni vergangenen Jahres den Ex-Partner der Frau zunächst geschlagen und dann erwürgt haben, um die Misshandlungen zu vertuschen. Unbestritten ist, dass das 31-jährige Opfer mehrfach geschlagen wurde. Das belegen die Verletzungen, die bei der Obduktion festgestellt wurden. Nach der Tat hatten die Angeklagten behauptet, sie hätten ihren Mitbewohner nach einem Sturz im Bad gefunden und den Rettungsdienst gerufen.
Verteidigung: Körperverletzung und Unfall
Die Verteidigung der Frau hält entgegen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft weiterhin auch einen Unfall für möglich. Die Verteidigung des 24-jährigen Angeklagten räumte ein, dass dieser das Opfer zwar geschlagen, aber nicht getötet habe. Beide Verteidiger forderten deshalb einen Freispruch. Das Urteil in dem Prozess um den Tod in einer Laichinger Wohngemeinschaft soll am kommenden Dienstag (28. März, 13:30 Uhr) fallen.