Es war ein spektakulärer Streit, der am Montag vor dem Landgericht in Ulm entschieden wurde. Es ging um 500 Millionen Euro des Ulmer Drogeriemarktunternehmers Erwin Müller. Seine drei erwachsenen Adoptivkinder hatten gegen einen Vertrag geklagt, der bei der Adoption zum Verzicht auf einen Pflichtanteil des Erbes geschlossen wurde. Der ernüchternde Ausgang für die drei: Das Gericht wies die Klage ab, die Adoptivkinder müssen die Prozesskosten übernehmen.
Klage abgewiesen: Prozessbeteiligte bei Verkündung nicht vor Gericht
Die Begründung des Gerichts: Der Vertrag sei weder sittenwidrig gewesen, noch hätten die Kläger das Recht gehabt zu behaupten, sie hätten nicht verstanden, was sie da unterzeichnet hatten. Es sei nicht ungewöhnlich, dass ein Erbschaftsverzicht bei einer Adoption unterzeichnet werde, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Weder die drei Kläger noch Erwin Müller oder seine Frau Anita waren am Montag vor Gericht anwesend.
Das Urteil ist unhaltbar und verstößt offenkundig gegen das Gesetz.
"Das Urteil ist unhaltbar und verstößt offenkundig gegen das Gesetz", sagte Maximilian Ott, Anwalt der Adoptierten, nach der Verkündung. "Selbstverständlich werden wir daher in Berufung gehen und weiter für Gerechtigkeit kämpfen." Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz finde. "Denn die Kosten können meine Mandanten nicht aufbringen."
![Die drei Adoptivkinder Erwin Müllers mit ihrem Anwalt vor Gericht - sie klagen um den Pflichtteil ihres Erbes. (Foto: SWR, SWR, Peter Köpple) Die drei Adoptivkinder Erwin Müllers mit ihrem Anwalt vor Gericht - sie klagen um den Pflichtteil ihres Erbes.](/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/1722244005442%2Czivilprozess-erwin-mueller-adoptivkinder-landgericht-ulm-100~_v-16x9@2dS_-6be50a9c75559ca1aaf1d0b25bae287afdcd877a.jpg)
Erbschaftsstreit um Erwin Müller: Um diesen Vertrag ging es
Adoptiert hatte Erwin Müller die drei aus dem Allgäu, zwei Brüder und die Ehefrau eines der beiden, als sie schon längst Erwachsene waren. Dabei hatten diese notariell erklärt, auf das Erbe des Unternehmers zu verzichten. Diesen Vertrag hatten sie angefochten, mit der Begründung, sie hätten damals nicht gewusst, was sie da unterschrieben hätten. Der sogenannte Pflichtteilsverzichtsvertrag wurde nach Angaben des Gerichts im August 2015 geschlossen.
Streit um Müller-Erbe
Tatsächlicher Grund der Adoptionen soll gewesen sein, dass sich damit die sonstigen innerfamiliären Ansprüche auf das Erbe rein rechtlich verschoben hätten. Einziger möglicherweise Benachteiligter der Adoption könnte Müllers leiblicher Sohn sein. Dessen Erbteil könnte sich durch die Adoption verringern. Doch der, so das Gericht, hatte gegen den Vertrag gar nicht geklagt.
Der 91-jährige Erwin Müller selbst hatte zu Prozessbeginn erklären lassen, die drei nur aus Zuneigung und Vertrauen adoptiert zu haben. Der Drogeriemarktbesitzer soll sie auf der Jagd kennengelernt haben.