41 Hunde und Katzen beschlagnahmt

Tierzüchter aus Haigerloch wegen quälerischer Misshandlung verurteilt

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Julia Klebitz
Julia Klebitz Reporterin SWR Aktuell Studio Tübingen Regionalbüro Albstadt

Ein Tierzüchter aus Haigerloch hat Hunde und Katzen unter schlechten Bedingungen gehalten, teils krank und verletzt. Das Amtsgericht Balingen hat eine Bewährungsstrafe verhängt.

Sechs Monate auf Bewährung und 3.000 Euro Geldbuße lautet das Urteil des Amtsgerichts Balingen. Die Richterin war davon überzeugt, dass der Tierzüchter aus Haigerloch (Zollernalbkreis) 41 Hunde und Katzen extrem schlecht gehalten hat. So schlecht, dass es als gequält und misshandelt einzustufen ist.
"So etwas habe ich noch nie erlebt", erzählte ein als Zeuge geladener Polizist am Donnerstag vor Gericht. Er war 2021 bei einer Durchsuchung im Privathaus des Tierzüchters dabei. Der Gestank im Zuchtraum sei "heftigst" gewesen. Das Veterinäramt des Zollernalbkreises hatte nach der Durchsuchung 33 Hunde und acht Katzen aus dem Haus des 70-Jährigen mitgenommen.

Tiere in Haigerloch mit Bisswunden und Entzündungen

Fotos, die Amtstierärztinnen damals von den Hunden und Katzen gemacht hatten, zeigen Verletzungen wie Augenentzündungen, einen Abszess und eine Bisswunde. Einige der Hunde haben auf den Fotos zotteliges, verklebtes Fell und lange Krallen. Die Tiere sind nass und verdreckt. Neben dem Gestank waren sie laut Gericht auch großem Lärm ausgesetzt. Bei der Durchsuchung seien einige Tiere sehr verängstigt gewesen.

Amtsgericht Balingen verhängt Bewährungsstrafe

Die Balinger Richterin hat den angeklagten Rentner wegen quälerischer Tiermisshandlung in 41 Fällen verurteilt. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe von sechs Monaten muss der Mann 3000 Euro an die Umweltschutzorganisation BUND zahlen. Die Tierhaltung hat ihm das Veterinäramt längst verboten. Der Züchter hatte seine Hunde in zahllosen Anzeigen im Internet zum Kauf angeboten. Die Fotos dafür hatte er in einem speziell eingerichteten Fotostudio im Haus gemacht. Die Richterin ging aber nicht davon aus, dass er den Tieren absichtlich schaden wollte.

Ich will keine reine Profitgier unterstellen. Es mag Überforderung gewesen sein.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Tierzüchter Ärger mit den Behörden hat. Seit Jahren schon kontrolliert ihn das Veterinäramt regelmäßig. Beanstandungen gab es laut den Zeugenaussagen zunächst keine. Auch dass der Mann mit Hunden handelt, war demnach bekannt, allerdings nicht in welchem Umfang und mit welchen Rassen.
Neben Yorkshire-Terriern und Chihuahuas sind bei dem Mann auch Malteser und andere kleine Hunderassen gefunden worden. Für gewerbsmäßigen Handel hatte er keine Erlaubnis. Und seit einigen Jahren hätte auch nicht mehr als 14 Hunde halten dürfen, darunter maximal vier zuchtfähige Weibchen. An diese Bedingung hatte sich der Züchter nicht gehalten. Das stellte sich bei der Durchsuchung heraus.

Verteidiger hält Durchsuchung für rechtswidrig

Der verurteilte Mann und sein Verteidiger halten die Durchsuchung für rechtswidrig - unter anderem, weil zuvor längere Zeit keine Kontrollen stattgefunden hätten und es zuvor nie Beanstandungen gegeben habe. Grundsätzlich sieht sich der 70-Jährige als Opfer der Behörden. Fast eineinhalb Stunden lang hielt er deshalb einen emotionalen Vortrag. Er zeichnete von sich das Bild eines Tierliebhabers, der vom Balinger Veterinäramt über Jahre schikaniert worden sei. Immer wieder versagte ihm dabei die Stimme, mehrmals schluchzte er, musste einmal den Raum verlassen.

Tierhalter sieht sich als Opfer des Veterinäramts

Der Mann aus dem Zollernalbkreis hat unter anderem von seinen Mühen berichtet, den Zuchtraum auszubauen, sprach von baurechtlichen Hürden. Im Prozess sei seiner Ansicht nach nicht zur Sprache gekommen, dass er zum Wohle der Tiere vieles angeschafft habe: Wisch- und Desinfektionsgeräte beispielsweise, eine Klimaanlage und einen Pflegetisch.

Immer wieder habe das Veterinäramt Polizisten mit zu den Kontrollen gebracht, aus seiner Sicht grundlos. Das habe seinem Ruf in der Nachbarschaft geschadet. Zuletzt habe ihm die Behörde verwehrt, in einem anderen Landkreis als Züchter neu zu starten. Bei den Mitarbeitern des Landratsamts im Zuschauerraum sorgten die Erklärungen mehrmals für Kopfschütteln. Der Mann will nach Angaben seines Verteidiger das Urteil des Amtsgerichts Balingen nicht akzeptieren und Rechtsmittel einlegen.

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