Die Betreiberin einer McDonald's-Filiale hat nach Angaben des Konzerns Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer eingelegt. Damit muss sich nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Steuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen befassen.
Konkret geht es um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte im Mai entschieden, dass die Tübinger Steuer rechtens ist.
Tübingen hatte damit einen langen Rechtsstreit um die umstrittene Steuer gewonnen. Die Betreiberin der McDonald's-Filiale war mit Unterstützung des Fast-Food-Konzerns gegen die Verpackungssteuer vor Gericht gezogen.
Bislang keine Verpackungssteuer an die Stadt geflossen
Nach dem Urteil des Leibziger Bundesverwaltungsgerichts im Mai hatte die Steuerabteilung der Stadt Tübingen begonnen, die nötigen Formulare zum Eintreiben der Steuer zu erstellen. Bislang haben die Gastronomie-Betriebe nämlich wegen der unsicheren Rechtslage noch keinen Euro an die Stadt abgeführt, heißt es dort.
Nun entsprechen die Formulare den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts und sollen kommende Woche an die Betriebe verschickt werden. Die sollen dann die Verpackungssteuer rückwirkend auch für das Jahr 2022 bezahlen. Daran ändert auch die Klage von McDonald's beim Bundesverfassungsgericht nichts, heißt es bei der Stadt. Sie habe keine aufschiebende Wirkung.
OB Palmer: "McDonald´s will verunsichern"
Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) schrieb auf Facebook, McDonald´s wolle mit der Verfassungsbeschwerde Unsicherheit erzeugen. Es gehe darum, andere Städte davon abzuhalten, dem Beispiel Tübingens zu folgen. "Ich hoffe sehr, dass diese Rechnung nicht aufgeht."
Auch die Deutsche Umwelthilfe kritisierte die Verfassungsbeschwerde der Franchise-Nehmerin von McDonald's. Damit würden wertvolle Ressourcen des höchsten deutschen Gerichts verschwendet. Die Umwelthilfe geht davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde scheitern und das Bundesverfassungsgericht endgültig Klarheit schaffen wird.
Mehrweg-Angebot seit Verpackungssteuer gestiegen
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Sie soll dazu beitragen, dass es weniger Müll im öffentlichen Raum gibt. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Die Steuer liegt bei 50 Cent für Einwegbecher und Essensboxen sowie 20 Cent für Einwegbesteck.
Nach Angaben der Tübinger Stadtverwaltung ist die Zahl der Betriebe, die Mehrweg anbieten, stark gestiegen, seit der Gemeinderat die Steuer beschlossen hat. Knapp 20 hatten schon zuvor Mehrweg für Getränke angeboten, nun seien es fast 80. Mehrwegbehälter für Speisen gab es laut Stadt damals gar nicht, inzwischen seien sie bei über 90 Betrieben im Angebot.