Im Prozess um den Mord an einer Firmenchefin aus Dobel (Kreis Calw) hat das Landgericht Tübingen am Donnerstag das Urteil gefällt. Die beide Angeklagten aus dem Kreis Rastatt wurden wegen Mordes verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest.
SWR-Reporterin Miriam Plappert war beim Urteilsspruch im Gerichtssaal dabei. Im Gespräch mit Moderator Thomas Scholz berichtet sie zu den Hintergründen der Tat und erzählt, wie die Angeklagten das Urteil aufgenommen haben:
Auch wenn der 30-jährige Mann derjenige war, der die Tat letztlich ausführte, habe die Frau den Mord an ihrer Chefin mit geplant. Nach Ansicht des Gerichts wollte das Paar vertuschen, dass die Frau rund 40.000 Euro aus der Firma des Opfers veruntreut hatte.
Beide hatten schon zu Prozessbeginn Teilgeständnisse abgelegt: Die 38-jährige Frau gab zu, mehrere Überweisungen aus der Firma aus Dobel im Nordschwarzwald auf das Konto ihres Partners aus eigener Initiative veranlasst zu haben. Der Mann räumte ein, die 68-jährige Chefin seiner Partnerin in deren Wohnung in Dobel geschlagen und schließlich getötet zu haben.
Chronologie eines Verbrechens
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte in ihrem Schlussplädoyer am Montag lebenslängliche Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Außerdem sollte das Landgericht Tübingen bei beiden die besondere Schwere der Schuld feststellen. Die Verteidigung hingegen wollte einen Freispruch für die Frau und eine Verurteilung wegen Totschlags für ihren Lebensgefährten.