Die 38-jährige Angeklagte und ihr 30-jähriger amerikanischer Lebensgefährte gaben zum Prozessauftakt am Landgericht Tübingen Teile der Anklagepunkte zu. Er räumte ein, dass er die Chefin seiner Freundin verletzt habe. Sie gestand, mehrere Überweisungen aus der Firma aus Dobel (Kreis Calw) auf das Konto ihres Partners aus eigener Initiative veranlasst zu haben.
Firma um 41.000 Euro betrogen und Chefin verletzt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Paar vor, fast 41.000 Euro veruntreut zu haben. Um das zu verdecken, sollen sie gemeinsam geplant haben, die Geschäftsführerin zu töten. Der 30-jährige Angeklagte soll die Tat dann umgesetzt haben.
Die illegalen Zahlungen gaben beide Angeklagten am Mittwoch vor Gericht zu. Der Anschuldigung des Mordes beziehungsweise der Beihilfe zum Mord widersprachen sie teilweise. Die 38-Jährige bestritt, bei dem Mord geholfen zu haben. Sie wisse nichts davon, dass ihr Partner den Mord begangen haben soll. Er habe ihr erzählt, dass er die Frau in ihrem Haus bereits tot aufgefunden habe.
Ihr Partner hingegen gab zu, dass er eine Auseinandersetzung mit dem Opfer hatte, in dessen Folge sie sich gegenseitig geschlagen haben sollen. Als sie dann ein Messer gegen ihn erhoben haben soll, habe er nur noch rot gesehen. Als er wieder zu sich kam, soll sie tot auf dem Boden gelegen haben.
Beide Angeklagte sollen schwere Kindheit gehabt haben
Die Angeklagte hatte zuvor davon berichtet, dass sowohl sie als auch ihr Partner mit depressiven Zügen zu kämpfen hätten. Er soll außerdem an einem Verfolgungswahn gelitten haben. Beide haben ihrer Aussage nach in ihrer Kindheit Gewalt und Missbrauch erlebt. Sie berichtete außerdem von Problemen in der Firma und von Drohungen des Schwiegersohnes der Geschäftsführerin, der ebenfalls im Unternehmen beschäftigt sei.
Sonderkommission kam auf Spur des Paares
Die Geschäftsführerin war im Juli 2022 in ihrem Haus erstochen aufgefunden worden. Die Ermittler der Sonderkommission "Loipe" der Kriminalpolizei waren im Sommer auf die Spur der beiden mutmaßlichen Täter gekommen. Sie nahmen das Paar in ihrer gemeinsamen Wohnung im Kreis Rastatt fest. Seit Anfang August befinden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft. Ihnen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für den Prozess sind noch weitere sieben Verhandlungstage im März und April angesetzt.