Im Sommer und Herbst 2023 waren die Angeklagten von Rumänien nach Süddeutschland gereist. Aus Wohnhäusern unter anderem in Münsingen, Reutlingen und Tübingen haben sie Schmuck, Uhren und Münzen geklaut. Als Begründung für die Einbrüche nannten die Angeklagten ihre schwere familiäre und finanzielle Lage.
Sechs der beschuldigten Männer müssen nun ins Gefängnis. Das Mindeststrafmaß liegt bei zwei Jahren und acht Monaten, die längste Haftdauer bei drei Jahren und acht Monaten. Weil einer der sieben Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat noch keine 21 Jahre alt war, wurde er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Er erhält eine Bewährungsstrafe und muss Sozialstunden leisten.
Bandendiebstahl komplizierter Fall
Der Fall war für die Richter und Staatsanwälte kompliziert, weil nicht immer ganz klar ist, wer von den sieben Angeklagten an welchem Diebstahl beteiligt war. Um den Prozess zu vereinfachen, hatte das Gericht im Vorfeld vorgeschlagen, dass die Angeklagten ein Geständnis ablegen. Dafür konnte der Richter einige Anklagepunkte fallen lassen.
Angeklagte verfolgen Urteil regungslos
Die Männer verfolgten die Urteilsverkündung mit gesenktem Kopf und ohne große Regung. Der Staatsanwalt sagte anschließend, das Urteil sei ein wichtiges Signal gegen Bandendiebstahls-Kriminalität. Die Verteidiger zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. Das Gericht hat im Sinne der Verteidiger gesprochen und ist an der untersten Grenze des Strafmaßes geblieben, so einer der Verteidiger.