Die Berufsschule in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) hat ihren Schülern zum Schuljahresbeginn neue Regeln vorgesetzt. Eine davon: Nicht mehr in den 90-minütigen Unterrichtsstunden auf die Toilette zu gehen. War es ein Verbot - oder doch nur eine Bitte?
Offenbar gab es Schülerinnen und Schüler, die die neue Regel als Verbot verstanden haben. Eine Leserzuschrift an den "Schwarzwälder Boten" hat das Thema öffentlich gemacht. Der Autor der Leserzuschrift, Kilian Müller, ist zwar selbst kein Schüler mehr, eine Bekannte habe ihm aber von dem Verbot berichtet. Das verletzte seiner Meinung nach die Würde der Schüler.
Laut Aufsichtsbehörde ein Missverständnis
Die Schulleitung der Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schule in Horb will mit dem SWR nicht über das Thema sprechen und verweist an das Regierungspräsidium Karlsruhe. Dort spricht man von einem Missverständnis: Eigentlich sei es als Bitte und nicht als Verbot zu verstehen, dass Schüler nur in der Pause auf die Toilette gehen sollen. Ein Verbot sei zu keinem Zeitpunkt ausgesprochen worden.
Toilettengang führt zu Störungen und Vandalismus
An der Schule sei es immer wieder zu Vandalismus auf den Toiletten gekommen, so das Regierungspräsidium. Außerdem hätten Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, statt die Toilette zu benutzen, dort geraucht oder das Schulgelände verlassen.
Einzelne Schüler haben dem SWR bestätigt, das häufige Toilettengänge ein Problem im Unterricht seien. Es sei schon oft vorgekommen, dass Klassenkameraden kurz nach Beginn einer Schulstunde den Unterricht verlassen hätten, um aufs Klo zu gehen, und lange nicht wiedergekommen seien. Und auf den Toiletten seien manchmal auch die Wände mit Fäkalien beschmiert gewesen. Er könne den Rektor sehr gut verstehen, sagte ein Schüler.