Starzach kommt nicht zur Ruhe. Wegen "arglistiger Täuschung" muss sich die Gemeinde vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Die Gemeinde hat Grundstücke verkauft und wenige Monate später beschlossen, nahe gelegene Flächen für einen Windpark zu verpachten. Die Kläger fühlen sich getäuscht.
Im Juli 2022 hatten die neuen Eigentümer im Starzacher Teilort Felldorf (Kreis Tübingen) den Zuschlag für das Grundstück bekommen. Wenige Monate später - im Oktober 2022 - beschloss die Gemeinde, in der Nähe des Grundstücks Flächen für einen geplanten Windpark zu verpachten.
Eigentümer unterschrieb Kaufvertrag nach Entscheidung für Windenergie-Flächen
Am Dienstagabend diskutierten die elf Gemeinderäte, wie sie weiter vorgehen. Bevor sie abstimmten, erklärte Bürgermeister Thomas Noé seine Sicht der Dinge. Er habe sich an alle Vorschriften gehalten und die Planungen bezüglich des Windparks schon früh bekanntgegeben. Der Gemeinderat habe erst nach dem Verkauf des Grundstücks beschlossen, die Fläche nebenan für den Windpark zu verpachten.
In einer kurzen Fragerunde kam heraus, dass die neuen Eigentümer den Kaufvertrag im Dezember 2022 unterschrieben hatten - also nachdem klar war, dass die Gemeinde Flächen für Windenergie verpachten will.
Güteverhandlung am Landgericht Tübingen
In der Abstimmung folgte der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, den Kauf nicht rückgängig zu machen. Die Gemeinde Starzach will auch einem möglichen Vergleich mit den neuen Eigentümern nicht zustimmen. Am Landgericht Tübingen soll es am 31. Juli eine Güteverhandlung geben.