Vorwurf an Starzach: Arglistige Täuschung

Gemeinde wird wegen Windpark verklagt: Wurden Grundstücksbesitzer getäuscht?

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Autor/in
Ingemar Koerner
Ingemar Koerner ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

Wegen eines geplanten Windparks wollen Käufer in Starzach ihr Grundstück nicht mehr. Sie wollen den Kauf rückgängig machen und klagen nun am Landgericht Tübingen gegen die Gemeinde.

Starzach kommt nicht zur Ruhe. Wegen "arglistiger Täuschung" muss sich die Gemeinde vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Die Gemeinde hat Grundstücke verkauft und wenige Monate später beschlossen, nahe gelegene Flächen für einen Windpark zu verpachten. Die Kläger fühlen sich getäuscht.

Im Juli 2022 hatten die neuen Eigentümer im Starzacher Teilort Felldorf (Kreis Tübingen) den Zuschlag für das Grundstück bekommen. Wenige Monate später - im Oktober 2022 - beschloss die Gemeinde, in der Nähe des Grundstücks Flächen für einen geplanten Windpark zu verpachten.

Eigentümer unterschrieb Kaufvertrag nach Entscheidung für Windenergie-Flächen

Am Dienstagabend diskutierten die elf Gemeinderäte, wie sie weiter vorgehen. Bevor sie abstimmten, erklärte Bürgermeister Thomas Noé seine Sicht der Dinge. Er habe sich an alle Vorschriften gehalten und die Planungen bezüglich des Windparks schon früh bekanntgegeben. Der Gemeinderat habe erst nach dem Verkauf des Grundstücks beschlossen, die Fläche nebenan für den Windpark zu verpachten.

In einer kurzen Fragerunde kam heraus, dass die neuen Eigentümer den Kaufvertrag im Dezember 2022 unterschrieben hatten - also nachdem klar war, dass die Gemeinde Flächen für Windenergie verpachten will.

Ein Protestplakat gegen Windräder hängt neben einem Holzlager in Starzach, Kreis Tübingen. In Starzach wird ein Windpark mit sieben Windrädern geplant.
Ihren Widerstand gegen geplante Windparks drückt die Bevölkerung an mehreren Orten aus. So auch hier im Starzacher Teilort Bierlingen.

Güteverhandlung am Landgericht Tübingen

In der Abstimmung folgte der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, den Kauf nicht rückgängig zu machen. Die Gemeinde Starzach will auch einem möglichen Vergleich mit den neuen Eigentümern nicht zustimmen. Am Landgericht Tübingen soll es am 31. Juli eine Güteverhandlung geben.

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