Corona-Impfungen mit Taten in NS-Zeit verglichen

Ofterdinger "Querdenker" wegen Volksverhetzung am Amtsgericht verurteilt

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Autor/in
Mia Zundel
Mia Zundel ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

Ein 44-Jähriger aus Ofterdingen hat Corona-Impfungen an Kindern mit den Taten des KZ-Arztes Mengele verglichen. Das Amtsgericht Tübingen hat ihn nun dafür verurteilt.

Ein Mann, der zur "Querdenken"-Bewegung gehört, ist wegen Volksverhetzung am Tübinger Amtsgericht angeklagt und am Donnerstag verurteilt worden. Der 44-Jährige aus Ofterdingen (Kreis Tübingen) hatte 2021 Demonstrationen gegen die Corona-Politik organisiert. Dort hielt er Reden, in denen er Corona-Impfungen an Kindern mit den Gräueltaten des KZ-Arztes und Kriegsverbrechers Josef Mengele verglich. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn ermittelt.

Urteil wegen Volksverhetzung und versuchter Körperverletzung

Der Mann lebt inzwischen nicht mehr in Ofterdingen, sondern im Ausland. Am Donnerstagmittag ist er wegen Volksverhetzung in zwei Fällen und versuchter Körperverletzung in einem Fall verurteilt worden. Er muss eine Geldstrafe von rund 14.000 Euro zahlen: für seine volksverhetzenden Aussagen rund 8.200 Euro, wegen versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte nochmal 6.000 Euro. Er soll bei einer Hausdurchsuchung handgreiflich geworden sein.

Den letzten Prozesstag nutzte der Angeklagte, um nochmal seine Unschuld zu beteuern. Er selbst hatte keinen Verteidiger im Gerichtssaal und bat die Richterin um einen Freispruch. Er habe auf der Demo nur darstellen wollen, wie er die Welt sehe und finde in keinem seiner Worte eine Verharmlosung des Nationalsozialismus.

Vorwurf: Verharmlosung von Völkermord

Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass es zwar unter Meinungsfreiheit falle, Kritik offen zu äußern. Die freiwilligen Corona-Impfungen für Kinder dürfe man aber nicht mit den grausamen Taten Mengeles vergleichen. Dadurch würde man den Völkermord in der NS-Zeit verharmlosen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Prozessbeteiligte haben die Möglichkeit, es in den nächsten Tagen anzufechten.

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