Person trägt zusammengerollte Teppiche auf der Schulter - Symbolbild für vermeintliche Waffe im Landratsamt Sigmaringen

Stoffrolle oder Kalaschnikow?

Missverständnis sorgt für Polizeieinsatz im Landratsamt Sigmaringen

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Autor/in
Peter Binder
Peter Binder ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

Es war ein Missverständnis. Aber es fiel der Begriff "Kalaschnikow". Der hat dazu geführt, dass die Polizei das Landratsamt in Sigmaringen nach einer Waffe durchsucht hat.

Wegen eines Witzes oder eines Missverständnisses ist die Polizei in Sigmaringen davon ausgegangen, es könnte große Gefahr bestehen. Ein Podiumsgespräch mit Landrätin Stefanie Bürkle ist deshalb ausgefallen. Die Polizei hat das gesamte Gebäude durchsucht. Dabei hatte nur jemand eine Stoffrolle in den "Fachbereich Jugend" gebracht.

Es war harmlose Leinwand für den Hintergrund einer Fotobox. Und die Person, die diese Leinwand brachte, sagte dazu so etwas wie: "Nicht erschrecken, da ist keine Kalaschnikow drin." Das Wort "Kalaschnikow" blieb hängen.

Waffen im Landratsamt: nicht ganz ungewöhnlich

Das hat nicht gleich zu einem Alarm geführt. Schließlich kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger Pistolen oder Gewehre im Landratsamt abliefern, nämlich bei der Waffenbehörde. Als die Person aber ohne Stoffrolle aus dem Haus ging und ein Anruf ergab, dass bei der Waffenbehörde nichts abgegeben worden war, kam Unruhe auf.

Unsicherheit bis in die Nacht

Zur Sicherheit kam die Polizei ins Haus und suchte nach dem vermeintlichen Maschinengewehr. Und weil die Beamten bis zum Abend nichts gefunden hatten, wurde der Diskussionsabend mit Landrätin zur Sicherheit abgesagt. Erst am nächsten Morgen hat sich dann alles aufgeklärt.

Polizei Sigmaringen: Kein Spaß, sondern Straftat

Wäre es kein Missverständnis gewesen, sondern hätte die Person mit der Stoffrolle tatsächlich behauptet, da sei ein Maschinengewehr drin, müsste sie laut Polizei mit Strafen rechen. Je nach konkreter Situation hätte sie eventuell den Polizeieinsatz bezahlen müssen. Denkbar wäre in einigen Fällen aber auch ein Straftatbestand, der dann bis vors Gericht führt.

Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig aufgepasst

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