Ein Mann musste vor das Amtsgericht Münsingen, weil er nach der Hausauflösung Munition transportiert hatte. Munition erben ist zwar legal, sie ohne Genehmigung an einen anderen Ort zu bringen aber nicht. Weil er aber genau das tat, stand der Mann nun vor Gericht. Er und seine Verwandten hatten von einem Onkel ein Haus geerbt.
Onkel in Münsingen war Sportschütze
Laut Richter Marian Jander vom Amtsgericht Münsingen war der Onkel des Erben Sportschütze und hatte zu Hause jede Menge Munition gelagert. Einen Großteil davon habe die Polizei sichergestellt. Doch dann standen wohl noch einige blaue Säcke mit Büchern und Schallplatten herum. Die habe der Erbe, so Jander, mit nach Hause genommen. Beim Auspacken der Säcke habe er dann 8.300 Schuss Munition entdeckt.
Mann hat Polizei umgehend informiert
Der Angeklagte habe zwar sofort der Polizei Bescheid gegeben, trotzdem hätte er die Munition nicht transportieren dürfen, so der Richter auf Anfrage des SWR. Den Transport hätte er sich genehmigen lassen müssen. Der Angeklagte habe dadurch fahrlässig gehandelt und gegen das Waffengesetz verstoßen. Deshalb wurde er letztlich vor Gericht geladen. Da der Erbe aber laut Münsinger Amtsrichter Jander nicht vorsätzlich gehandelt habe, sei das Verfahren eingestellt worden.