Der Prozess gegen den ehemaligen Calwer KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr hat ein vorzeitiges Ende gefunden. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben dem Vorschlag des Gerichtes zugestimmt, den Prozess gegen eine Geldauflage in Höhe von 8.000 Euro einzustellen. Dem 55-Jährigen wurde vorgeworfen, verschwundene Munition straffrei und anonym zurückgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Kreitmayr deswegen unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vorgeworfen.
Warum kommt Ex-Kommandeur mit Geldzahlung davon?
Das Tübinger Landgericht hatte bereits Anfang Februar vorgeschlagen, den Prozess zu beenden. Gegen eine Zahlung von 8.000 Euro durch den Angeklagten sei man bereit, das Verfahren einzustellen, so die Richter. Der Grund für den Vorschlag: Nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung verschiedener Zeugen war das Gericht nur noch von einer geringen Schuld Kreitmayrs ausgegangen, sagte ein Sprecher dem SWR. Die Zeugenaussagen entlasteten den ehemaligen Kommandeur. Ein Zeuge hatte ausgesagt, dass es schon vor Kreitmayrs Zeit als KSK-Kommandeur immer wieder Unstimmigkeiten mit fehlender Munition gegeben habe. Kreitmayr habe das ändern wollen. Ein weiterer Zeuge sagte aus, er habe nicht das Gefühl gehabt, dass Kreitmayr etwas "unter den Teppich kehren wollte".
Am Montag haben sich die Tübinger Staatsanwaltschaft und Kreitmayrs Verteidiger dazu geäußert. Da alle Parteien einverstanden waren, wurde das Verfahren eingestellt. Die Einstellung ist allerdings nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen. Kreitmayr würde nach der Zahlung der 8.000 Euro aber auch nicht als vorbestraft gelten. Das Geld soll an eine gemeinnützige Organisation gehen.
Fehlende Munition beim KSK
Bei einer Inventur im Jahr 2019 waren im KSK-Munitionslager in Calw erhebliche Fehlbestände entdeckt worden. Um genauer zu sein: fehlende Munition im Wert von 28.000 Euro. Der damalige KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr soll den Soldaten angeboten haben, die fehlende Munition straffrei und anonym zurückzugeben. Dabei hätte er davon ausgehen müssen, dass diese zumindest zum Teil geklaut sein könnte - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Durch die anonyme Rückgabe sei eine Strafverfolgung unmöglich geworden.