Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden

Nach Streit: Doch keine neue Flüchtlingsunterkunft in Bodelshausen

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Autor/in
Tobias Faißt
Tobias Faißt arbeitet als multimedialer Reporter im SWR Studio Tübingen.
Onlinefassung
Mia Zundel
Mia Zundel ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

Das Vorhaben war sehr umstritten, nun sorgt eine Gerichtsentscheidung für das Ende Projekts im Landkreis Tübingen: Es wird kein neues Flüchtlingsheim in Bodelshausen geben.

Der Landkreis Tübingen plant jetzt doch keine Unterkunft mehr für Geflüchtete in Bodelshausen. Immer wieder gab es Diskussionen um das Flüchtlingsheim - jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim für ein Ende der Diskussionen gesorgt.

In einem Schreiben berichtet der Bürgermeister von Bodelshausen, Florian King (Parteilos), von einem Gespräch mit Tübingens Landrat Joachim Walter (CDU). Der habe ihm mitgeteilt, dass der Landkreis den Mietvertrag für das Gebäude in der Grabenstraße gekündigt habe. Damit scheitert das Vorhaben des Landratsamtes Tübingen, in dem Gebäude geflüchtete Menschen unterzubringen. Ursprünglich sollten dort bis zu 250 Geflüchtete aus der Ukraine Platz finden.

Bodelshausen plant eigenes Baugebiet statt Flüchtlingsunterkunft

Doch die Gemeinde plant dort ein eigenes Baugebiet. Das sei der Grund, warum dort kein Geflüchtetenheim entstehen könne. Die Eigentümer-Gesellschaft hatte wiederum gegen den Bebauungsplan geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hält den Bodelshausener Bebauungsplan in einer Eilentscheidung von Ende September aber für rechtens. Deshalb hat der Kreis Tübingen seinen Plan nun aufgegeben, so Bürgermeister King.

In Bodelshausen hat das Thema für viel Diskussion gesorgt. Eine unangemeldete Demonstration gegen die Geflüchtetenunterkunft vor dem Privathaus der Eigentümerfamilie hatte in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt.

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