Luftrettungshubschrauber Christoph 21

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Bürgerentscheid zu Rettungshubschrauber in Wannweil

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Am Sonntag sollen die Wannweiler in einem Bürgerentscheid über den Landeplatz eines Rettungshubschraubers abstimmen. Die Entscheidung darüber fällt letztlich das Innenministerium.

Am Sonntag sollen die Bürgerinnen und Bürger in Wannweil (Kreis Reutlingen) darüber abstimmen, ob der Rettungshubschrauber Christoph 41 am Ortsrand der Gemeinde stationiert wird. Eine Initiative hatte mit Unterschriften einen Bürgerentscheid erreicht. Der Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg will die Luftrettung neu strukturieren und bisher unterversorgte Gebiete, zum Beispiel auf der Schwäbischen Alb, verbessern. Der Hubschrauber soll deshalb auf die Achse Reutlingen/Tübingen verlegt werden.

Befürworter wollen schnellere Patientenversorgung

Als neue Heimat für den Helikopter im Kreis Tübingen kommt auch die BG Unfallklinik in Frage. Laut einem Gutachten der Universität München ist Wannweil im Kreis Reutlingen ebenfalls eine Option. Der Wannweiler Gemeinderat hatte sich zunächst im Sommer mit 8 zu 5 Stimmen gegen den Rettungshubschrauber ausgesprochen. Damit waren viele Wannweiler nicht einverstanden. Eine der Befürworterinnen des Rettungshubschraubers ist Brigitte Hain. Sie will ihn nach Wannweil holen, weil sie findet, dass dann die Schwerverletzten in der Umgebung schneller behandelt werden können. Jede Minute sei relevant, um Leben zu retten.

"Wenn jemand zwei Minuten lang keinen Sauerstoff hat, wissen wir alle, was dann passiert."

Gegner in Wannweil befürchten Lärm

Horst Siewert spricht sich gegen den Rettungshubschrauber in Wannweil aus. Er ist dafür, dass Christoph 41 künftig bei der BG Uniklinik auf dem Tübinger Schnarrenberg landet. Der Hubschrauber könne dort zusätzlich den Raum Stuttgart überwachen. Siewert befürchtet auch Lärm durch den Hubschrauber. Wie gespalten Wannweil letztlich ist, das wird der Bürgerentscheid am Sonntag offenbaren. Entscheiden über den Standort wird am Ende das Innenministerium. Das Bürgerbegehren ist zwar rechtlich nicht bindend, aber die Behörde wartet das Ergebnis des Wannweiler Bürgerentscheids ab.

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