Am Sonntag entscheidet sich in einer Stichwahl, wer Oberbürgermeister in Rottenburg wird. Amtsinhaber Stephan Neher hat jetzt vor Gericht erreicht, dass im Vorfeld nicht mehr mit falschen Behauptungen im Netz gegen ihn Stimmung gemacht werden darf.
Eine Ortschaftsrätin des Rottenburger Teilorts Ergenzingen, Christa Richter, hatte in ihrem Whats App-Status verbreitet, dass in Nehers Amtszeit allein in Ergenzingen annähernd hundert Hektar freie Fläche versiegelt worden seien, außerdem hätten Gewalt und Kriminalität zugenommen. Dagegen wollte sich Neher wehren und hat die Ortschaftsrätin vor Ostern aufgefordert, die Behauptungen zurückzunehmen. Andernfalls werde er juristische Schritte einleiten. Die Ortschaftsrätin wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Anfang der Woche hat Neher dann tatsächlich einen Antrag auf Unterlassung gestellt.
Wahlkampf darf nicht beeinflusst werden
Das Amtsgericht hat schnell entschieden und ihm jetzt Recht gegeben. Seinem Antrag wurde ohne mündliche Verhandlung "wegen Dringlichkeit" stattgegeben. In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem, die Aussagen von Christa Richter überschritten "eine Relevanzschwelle, da sie geeignet seien, sich auf die Person Nehers als Oberbürgermeister und auch den derzeit geführten Wahlkampf auszuwirken". Die Behauptungen und Zahlen dürfen nicht mehr verbreitet werden.
Für die Ergenzinger Rätin könnte es jetzt teuer werden, sie muss die Kosten des Verfahrens tragen. Allerdings kann gegen die Entscheidung noch Widerspruch eingelegt werden.