Unter anderem erhebliche Gedächtnisstörungen und Ohnmachten seien auf den Impfstoff zurückzuführen, so der Kläger in seiner Begründung. Diese Auffassung hat die Zivilkammer am Landgericht Rottweil erneut nicht geteilt. Schon in einem vergleichbaren Verfahren vor gut einem Monat war die Klage abgewiesen worden. Ein 58-jähriger Mann aus dem Kreis Tuttlingen hatte dort behauptet, nach zwei Corona-Schutzimpfungen an einem massiven Verlust der Sehkraft auf dem rechten Auge zu leiden und forderte 150.000 Euro Schadensersatz.
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