Mutter und Tochter mussten zuschauen

Freiburg: Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

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David Zastrow
David Zastrow
Jasmin Bergmann

Ein 30-Jähriger hatte im Januar dieses Jahres den Freund seiner Ex-Partnerin in Freiburg-Betzenhausen auf der Straße mit einem Revolver erschossen. Der Verteidiger kündigte Revision an.

Weil er den Partner seiner Ex-Freundin erschossen hat, ist ein 30-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Es habe sich um einen gezielten Schuss in die Brust des Opfers gehandelt, urteilte die Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts am Dienstag. Die Tat ereignete sich im Januar auf der Straße vor der Wohnung der Frau in Freiburg. Das Opfer, ein Mann im Alter von 31 Jahren, starb kurz danach in einer Klinik.

Bei der Verkündung klatschten die Zuschauerinnen und Zuschauer, die unter anderem Angehörige des Opfers und der Ex-Partnerin waren. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Staatsanwaltschaft, die zuvor eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes forderte mit dem Mord-Merkmal der Heimtücke. Angeklagt war der Mann wegen Totschlags. Der Verteidiger kündigte bereits an, Revision einzulegen.

"Die Kammer ist damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefolgt."

Ein 30-Jähriger wurde wegen Mordes vom Landgericht Freiburg zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der 30-Jährige wurde vom Landgericht Freiburg zu einer lebenslangen Haft verurteilt.

Er wollte unbedingt seine Tochter sehen

Er saß ruhig da, als das Urteil gesprochen wurde. Während der vorsitzende Richter die Begründung vorlas, streckte und räkelte sich der 30-jährige Angeklagte. Anfang des Jahres passierte die Tat: Der Angeklagte fuhr zur Wohnung seiner Ex-Partnerin und deren neuen Lebensgefährten. Er wollte die gemeinsame achtjährige Tochter sehen. Seit April 2021 hat die Ex-Partnerin das alleinige Sorgerecht. Hinunter auf die Straße kam aber nicht nur seine Tochter, sondern auch der Lebensgefährte. Denn die Tochter möchte keinen Kontakt zu ihrem Vater - auch wenn dieser das immer wieder eingefordert haben soll. Der Lebensgefährte wollte den Angeklagten wegschicken.

Plötzlich zückte dieser einen geladenen Revolver aus seiner Jacke und schoß aus nächster Nähe auf die Brust des Mannes. Laut dem Gericht soll dieser keine Chance gehabt haben, sich zu wehren. Die Verletzungen waren tödlich. Kurze Zeit später starb der Mann in der Uniklinik Freiburg. Der Angeklagte räumte ein, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Das Opfer und die Frau haben einen gemeinsamen Sohn, der am Tag der Tat Geburtstag hatte und ein Jahr alt wurde.

Was genau das Urteil lebenslange Freiheitsstrafe mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung bedeutet, erklärt Matthias Rall, Oberstaatsanwalt:

Tochter und Ex-Partnerin müssen zuschauen

Direkt neben dem Lebensgefährten stand die Tochter. Oben auf dem Balkon im dritten Stock des Wohnhauses schaute die Ex-Partnerin zu. Der Angeklagte sagte später, er habe erst auf die Beine schießen wollen, doch aus Sorge, seine Tochter treffen zu können, habe er die Waffe höher gehalten. Ursprünglich sollte die Waffe eigentlich nur dazu dienen, Angst zu machen. Verwenden wollte er sie nach eigener Aussage nicht. Der Entschluss sei spontan gewesen. Diese Einschätzung teilte das Gericht. Der Angeklagte sei wütend und frustriert gewesen, weil er keinen Kontakt zu seiner Tochter haben sollte.

Täter erst flüchtig, ließ sich dann aber festnehmen

Wortlos und ohne Eile soll er sich von dem Tatort entfernt haben. Der Mann flüchtete bis in den Stadtteil Weingarten, wo die Polizei ihn dann widerstandslos festnahm. Ein Angehöriger des 30-Jährigen hatte zuvor die Polizei über seinen Aufenthaltsort informiert und mitgeteilt, dass sich der Mann stellen wolle. Der Revolver war später auch dort in der Nähe in einem Gebüsch sichergestellt worden, so die Ermittler.

30-Jähriger voll schuldfähig

Ein Sachverständiger stellt bei dem Angeklagten eine vorliegende Persönlichkeitsstörung fest, unter anderem ein impulsives Verhalten. Laut dem Gericht ist der 30-Jährige aber voll schuldfähig. Aus Heimtücke habe er gehandelt, weil das Opfer wehrlos war. Die Waffe war versteckt und kam überraschend. Er solle darüber nachdenken, eine Sozialtherapie zu machen, sagte der vorsitzende Richter am Ende zum Angeklagten. Er solle das als Chance begreifen, um aus dieser Impulskontrollstörung herauszukommen.

"So etwas sollte nie wieder passieren."

Kritik am Vorgehen der Einsatzkräfte

Nach dem Großeinsatz der Polizei am Tatort gab es Kritik von Anwohnerinnen und Anwohnern. Die Rettungskräfte seien erst nach fast einer halben Stunde nach der Polizei beim Verletzten eingetroffen. Rotes Kreuz und Polizei wiesen die Vorwürfe zurück. Die Begründung: vor Ort habe eine unklare Gefahrenlage bestanden. Der Tatort habe zunächst gesichert werden müssen, bevor der Verletzte versorgt werden konnte. Das Opfer verstarb kurz danach im Krankenhaus. Der Mann wurde wenige Tage später im Kosovo beigesetzt.

Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord, Verteidiger auf Totschlag

Die Plädoyers wurden am Montag gehalten. Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben den Antrag auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes (niedrige Beweggründe, die Nebenklage zudem Heimtücke) und auch die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung gestellt. Der Verteidiger hat auf Totschlag plädiert. Er hält eine zweistellige Freiheitsstrafe im unteren Bereich für ausreichend und auch die Voraussetzungen für die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung für gegeben.

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