Landgericht Waldshut

Urteil im Bonndorfer Femizid-Prozess

Stand
Autor/in
Wera Engelhardt

Der 50 Jahre alte Mann aus Bonndorf (Kreis Waldshut), der im Sommer dieses Jahres seine Ehefrau auf offener Straße vor ihrem Haus erstochen hat, muss für 14 Jahre in Haft. Das hat das Landgericht Waldshut-Tiengen entschieden.

"Das war eine verstörende und völlig sinnlose Tat", sagte Richter Martin Hauser am Ende der Urteilsverkündung zu dem reglos dasitzenden Angeklagten. "Sie haben ihre Ehe nicht gerettet, sondern ihre Frau und auch ihre beiden Kinder verloren." Mit dem Strafmaß in Höhe von 14 Jahren folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen, doch der Angeklagte leidet unter schweren seelischen Störungen. Er war zur Tatzeit möglicherweise nur bedingt in der Lage, seine Handlungen zu steuern, so der Richter in der Urteilsbegründung. Seine Tat sei geprägt von eigensüchtigem Besitzdenken und eifersüchtigem Hass. "Sie haben sich nach der Trennung in die Opferrolle hineingesteigert, doch das Opfer sind nicht Sie sondern die Kinder", so der Richter abschließend. Ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird ist noch offen.

Waldshut

Tödliche Messerattacke Femizid in Bonndorf: 14 Jahre Haft für Mord an Ehefrau

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat einen 50-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Im Sommer hatte er seine Ehefrau auf offener Straße in Bonndorf erstochen.

SWR4 am Nachmittag SWR4

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Wera Engelhardt

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