Nach dem Mord an seiner getrennt lebenden Ehefrau in Bonndorf im Schwarzwald (Landkreis Waldshut) ist ein 50-jähriger Mann zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Waldshut-Tiengen sah es als erwiesen an, dass der Mann seine 35-Jährige Frau Anfang Juni mit einem Messer angegriffen und erstochen hatte.
Angeklagter litt unter seelischen Störungen
Mit dem Strafmaß in Höhe von 14 Jahren folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen, doch der Angeklagte leidet unter schweren seelischen Störungen. Er sei zur Tatzeit möglicherweise nur bedingt in der Lage gewesen, seine Handlungen zu steuern, so der Richter in der Urteilsbegründung. Seine Tat sei von "eigensüchtigem Besitzdenken und eifersüchtigem Hass" geprägt gewesen. Und direkt an den Angeklagten gerichtet, sagte Hauser zum Schluss der Urteilsverkündung: "Sie haben sich nach der Trennung in die Opferrolle hineingesteigert, doch das Opfer sind nicht Sie, sondern die Kinder." Es sei eine verstörende und völlig sinnlose Tat gewesen, so Hauser weiter zu dem reglos dasitzenden Angeklagten. "Sie haben ihre Ehe nicht gerettet, sondern ihre Frau und auch ihre beiden Kinder verloren", ergänzte der Richter.
Kinder waren Zeugen der Tat
Der 50 Jahre alte Angeklagte hatte im Juni dieses Jahres trotz Annäherungsverbot seine Ehefrau in Bonndorf aufgesucht und sie vor ihrem Wohnhaus mit Messerstichen getötet. Die Frau starb an einem Stich in den Lungenflügel. Laut Rechtsmediziner habe sie keine Chance gehabt. Die beiden gemeinsamen Kinder - neun und zwölf Jahre alt - wurden Zeugen der Tat. Grund für die Tat war, dass sich die 35 Jahre alte Frau nach 14 Jahren Ehe von dem offenbar gewalttätigen Mann getrennt hatte.
Getrieben von Eifersucht, Kontrollzwang und Besitzanspruch
Ein Gutachter hatte im Verlauf des Prozesses bei dem Angeklagten eine psychische Störung diagnostiziert. Gewalt in der Kindheit und Jugend, jahrelange Spiel- und Alkoholsucht, Suizidversuche, Depressionen - der Angeklagte sei nicht in der Lage, mit Streit und Stress angemessen und gewaltfrei umzugehen. Zur Tatzeit seien seine Gedanken nur noch darum gekreist: Kein anderer Mann dürfe seine Frau haben, wenn er sie nicht haben kann.
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Zweifel an der Schuldfähigkeit
Der Gutachter hatte dem Gericht während des Prozesses empfohlen, aufgrund der Zweifel an der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten, von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. Bei verminderter Schuldfähigkeit bewegt sich der Strafrahmen bei einer Haftstrafe zwischen drei und 15 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der schweren Folgen der Tat für die Kinder und Angehörigen des Opfers und der Vorstrafen sowie der Tatumstände eine Haftstrafe von 14 Jahren gefordert. Dieser Forderung entsprach nun der Richter in seinem Urteil.
Angeklagter bricht sein Schweigen
Der Angeklagte hatte sich zur Tat vor Gericht nicht geäußert. Er hatte zu Prozessbeginn über seinen Anwalt erklären lassen, dass er die Verantwortung für den Tod seiner Frau übernehme. Erst am Ende des Prozesses ergriff er das Wort und erklärte in drei kurzen Sätzen: Es tue ihm leid und er hoffe irgendwann seine Kinder wieder in die Arme nehmen zu dürfen.
Ein mutmaßlicher Femizid
Die Ehe war laut Zeugenaussagen geprägt von Bedrohungen und Handgreiflichkeiten. Im März trennte sich die Frau von ihrem Mann. Aus Angst hatte sie kurz vor der Tat bei Gericht ein Kontaktverbot gegen ihn beantragt. Der Mann habe die Frau als seinen Besitz betrachtet und die Trennung nicht akzeptieren wollen, meinte die Staatsanwaltschaft. Pro Tag soll er sie bis zu zehn Mal angerufen und ihr 20 Nachrichten geschickt haben. Außerdem habe er gedroht, ihre Wohnung zu betreten.
In solchen Fällen wird in Fachkreisen von Femizid gesprochen. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe geht davon aus, dass in Deutschland an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem aktuellen oder früheren Partner getötet wird.
Der Urteil in dem Fall in Bonndorf ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Laut Verteidiger Urs Gronenberg ist das Ziel vor allem die rechtliche Überprüfung der Strafzumessung durch den Bundesgerichtshof.