Unterbringung solange Gefahr für Allgemeinheit besteht

19-Jähriger aus Hohentengen wird in Psychiatrie untergebracht

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Vanessa Amann
Vanessa Amann, Reporterin Studio Freiburg

Im Verfahren um den 19-jährigen Mann, der im März seine Eltern und Bruder getötet hat, ist ein Urteil gefällt worden. Er wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Der Mann, der im März seine Eltern und seinen Bruder getötet hat, muss in die Psychiatrie. Der 19-Jährige aus Hohentengen (Kreis Waldshut) war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Aus diesem Grund wurde kein Straf- sondern ein Sicherungsverfahren gegen ihn geführt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Beschuldigte seine Angehörigen getötet hat, jedoch zum Tatzeitpunkt an einer schweren psychischen Erkrankung litt und auch noch leidet.

Bereits am vorletzten Verhandlungstag waren sich Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung einig: Sie alle haben die Unterbringung des 19-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Diesen Anträgen ist auch der Vorsitzende Richter des Landgerichts Waldshut-Tiengen gefolgt.

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Laut Zeugenaussagen von Freunden und Angehörigen habe sich der 19-Jährige in den Tagen vor der Tat Ende März im Landkreis Waldshut verändert: Er hätte starke Stimmungsschwankungen gehabt, habe viel gebetet und sich weiter zurückgezogen. Nach dem Besuch einer Veranstaltung in Zürich (Schweiz) soll er das erste Mal die Stimme des Teufels gehört haben.

Der Gutachter ist überzeugt, dass der junge Mann schizophren sei und einen religiösen Wahn entwickelt habe. Er habe geglaubt auf einer göttlichen Mission zu sein, auf der er seine Familie hätte vernichten müssen. Denn diese seien in seinen Augen vom Teufel besessen gewesen. Bis heute habe der Beschuldigte nicht begriffen, was er getan habe. Obwohl er bereits seit fünf Monaten in psychiatrischer Behandlung sei, habe sich sein wahnhafter Zustand nicht verbessert und er sei weit entfernt von einer Genesung, so der Gutachter.

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19-Jähriger gilt als schuldunfähig

Bei dem Prozess hat es sich nicht um einen Strafprozess gehandelt, sondern um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dieses wurde von der Staatsanwaltschaft beantragt, weil der Heranwachsende als schuldunfähig eingestuft wurde. Konkret: Der 19-Jährige wird keine Haftstrafe absitzen, sondern mit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus soll der Beschuldigte behandelt und die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden, weil er als gefährlich gilt.

"Ein Fall, der alle Beteiligten sprach- und fassungslos macht"

Ende März hatte der 19-Jährige seine Eltern im Alter von 58 und 61 Jahren in einem Mehrfamilienhaus in Hohentengen (Kreis Waldshut) und seinen 34-jährigen Bruder mit einem Messer attackiert und getötet. Die Schwester erlitt schwere, jedoch keine lebensbedrohlichen Schnitt- und Stichverletzungen. Sie tritt mit ihren beiden anderen Schwestern als Nebenklägerin auf. Daher wurde ihm dreifacher Totschlag und versuchter Totschlag vorgeworfen. Die Tat hätte nicht nur bei der Familie und den Nachbarn tiefe Spuren hinterlassen, auch alle Beteiligten mache der Fall "sprach- und fassungslos".

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