Die Ermittlungen in dem Fall sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen geht davon aus, dass der 19-Jährige zur Tatzeit psychisch krank und schuldunfähig war. Er soll deshalb nicht angeklagt, sondern dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Sie hat deshalb eine sogenannte Antragsschrift im Sicherungsverfahren gestellt. Diese Verfahren wird angewandt, wenn ein Beschuldigter schuldunfähig oder verhandlungsunfähig ist und deshalb nicht bestraft werden kann.
Angreifer wollte seine Familie töten
Laut den Ermittlungen hatte der 19-Jährige Deutsch-Italiener bereits am Vorabend der Tat seine Eltern und seinen Bruder bei einem innerfamiliären Streit angegriffen und leicht verletzt. Am Vorabend konnte die Polizei jedoch eingreifen und den Streit schlichten. Am nächsten Tag kam jede Hilfe zu spät. Am 26. März 2024 war es Abends in der Wohnung der Familie in einem Mehrfamilienhaus offenbar erneut zu einem Streit gekommen. Der 19-Jährige sei, so die Staatsanwaltschaft, mit einem Klappmesser mit einer acht Zentimeter langen Klinge auf seine Familie los gegangen. Er habe die Absicht gehabt, seine Familie zu töten, sagen die Ermittler.
Mutmasslicher Täter lässt sich widerstandlos festnehmen
Die Eltern erlitten schwere Stichverletzungen und starben in der Wohnung. Der 34 Jahre alten Bruder konnte noch in den Hausflur flüchten. Die Wiederbelebungsversuche der inzwischen eingetroffenen Rettungskräfte blieben jedoch erfolglos und auch er starb an den schweren Verletzungen. Auch der Schwester gelang es aus der Wohnung zu flüchten. Der 19-Jährige soll ihr gefolgt sein und auch ihr Stichverletzungen im Gesicht zugefügt haben. Diese waren allerdings nicht lebensgefährlich. Der 19-Jährige hatte sich nach der Tat widerstandslos festnehmen lassen und befindet sich seither in einem Zentrum für Psychiatrie.
19-Jähriger gilt es Gefahr für die Allgemeinheit
Das Tatmotiv dürfte in seiner psychischen Erkrankung liegt, so die Staatsanwaltschaft. Sie stützt sich auf ein psychiatrisches Gutachten, wonach der 19-Jährige psychisch krank und nicht schuldfähig ist. Es sei zu erwarten, dass er weitere Gewalttaten begehen werde und für die Allgemeinheit eine Gefahr darstelle, sagen die Gutachter. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb im Sicherungsverfahren die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt: Das bedeutet, dass der 19-Jährige bis auf weiteres in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Das Landgericht Waldshut-Tiengen muss nun über diesen Antrag entscheiden.