Entgleister Zug vom 14. November 2015 bei Eckwersheim, nachts im Kanal

Zug entgleiste 2015 bei Testfahrt

Verantwortliche für tödliches TGV-Zugunglück im Elsass verurteilt

Stand
Autor/in
Antonia Vangelista
Bild von SWR-Reporterin Antonia Vangelista

2015 raste ein TGV-Testzug unweit der deutschen Grenze in eine Kurve und entgleiste. Elf Menschen starben. Im Gerichtsprozess in Paris fiel nun das Urteil gegen die Verantwortlichen.

Bei Eckwersheim im Elsass war im November 2015 ein Zug entgleist. Mehrere Abteile stürzten in einen Kanal. Elf Menschen starben, 42 Insassen wurden verletzt. In diesem Jahr - mehr als acht Jahre nach dem Unfall - begann der Gerichtsprozess gegen die Verantwortlichen. Am Donnerstag haben die Richter nun verkündet, wer ihrem Urteil nach verantwortlich ist für das tödliche Zugunglück.

ARD-Reporter Holger Beckmann über das Urteil:

Lokführer und weiterer Eisenbahner erhalten Haftstrafe

Die Richterinnen und Richter haben einen Eisenbahner zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie die Zeitung "Les Dernières Nouvelles d'Alsace" berichtete. Er war dafür zuständig, den Bremszeitpunkt zu bestimmen. Der Lokführer selbst wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ein weiterer Eisenbahner freigesprochen.

Das Gericht verurteilte die staatliche französische Bahngesellschaft SNCF zu 400.000 Euro Strafe und die zwei Tochtergesellschaften ebenfalls jeweils zu mehreren Hunderttausend Euro. Das Urteil entspricht in etwa den Forderungen der Staatsanwaltschaft in dem Prozess.

TGV entgleist wegen zu hoher Geschwindigkeit

Das Unglück passierte bei einer Testfahrt auf der neuen Strecke zwischen Straßburg und Paris. An Bord des TGV waren Eisenbahner, Techniker und Gäste. Kurz vor Straßburg, nahe des elsässischen Ortes Eckwersheim, fuhr der Schnellzug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit: 265 Stundenkilometer statt die erlaubten 176. Viel zu spät wurde gebremst, mehrere Waggons stürzten von einer Brücke in den Rhein-Marne-Kanal.

Bei dem Prozess ging es vor allem darum, wer die Verantwortung für den Unfall trägt. Angeklagt waren die SNCF, zwei Tochtergesellschaften und drei damalige Beschäftigte. Vor Gericht hatten die Angeklagten die Schuld auf jeweils andere Beteiligte geschoben und die Verantwortung von sich gewiesen.

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